Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe und sonstigen Gasanlagen
Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Feuerungsanlagen für gasförmige Brennstoffe und sonstigen Gasanlagen mit einer Lagerkapazität von mehr als
- 35 kg verflüssigter Gase
- 150 l bis zum zulässigen Höchstdruck verdichteter Gase oder
- 2 m³ Deponie- oder Biogase im Normzustand
- 24 kg gelöster Gase
bedarf einer Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.
Voraussetzungen
Antrag
Benötigte Unterlagen (2-fach)
Technische Beschreibung
Zustimmungserklärung des vom Vorhaben betroffenen Nachbarn
Bauartenbestätigung (Typenblatt) der Lagerbehälter
Prüfzeugnis der Lagerbehälter
Einreichplan (1:100) Darstellung von Tank, Gasleitung, Verbrauchergerät
Lageplan (ca. 1:2.000)
Übersichtsplan (ca. 1:50.000)
Gebühren
Stempelgebühr für Antrag: 14,30 Euro
Stempelgebühr für die Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
Landesverwaltungsabgabe: 52 Euro