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Schweinegesundheitsverordnung - NEU

Innerhalb der EU gibt es einen freien Handel mit lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen, woraus sich schon ein höheres Risiko der Verbreitung von Tierkrankheiten ergibt. Zusammen mit der Wanderung von Wildtieren (Wildschweine, Raubwild, Zugvögel uvm.), klimatischen und geopolitischen Änderungen, ergibt sich ein wesentlich höheres Infektions- und Verbreitungspotenzial als noch vor zehn Jahren.

In der Schweinehaltung stellen Krankheiten und Tierseuchen eine besondere, auch wirtschaftliche, Bedrohung dar. Kranke Tiere bringen keine Leistung; bei Seuchen ist im Keulungsfall bestenfalls ein Teil des Werts des Tierbestands zu entschädigen, aber nicht der wirtschaftliche Ausfall bei längeren Stehzeiten am Betrieb oder von Futterverlusten.

So stellt die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (kurz ASP), neben der Klassischen Schweinepest (KSP) aber auch andere Infektionskrankheiten wie z.B. PRRS oder PED ein ernsthaftes Bedrohungspotenzial für unsere Schweinebestände dar. Die Afrikanische Schweinepest hat sich z.B. in Polen, Lettland und Litauen von Osten kommend dermaßen verankert, dass von einer weiteren Ausbreitung auch Richtung Österreich ausgegangen werden muss.

Diese Verordnung schafft durch Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen die Grundlage, um den genannten Gefährdungen konsequent zu begegnen.

 

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