Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine äußerst ansteckende, in der Regel tödlich verlaufende Seuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine, stellt jedoch für andere Tiere und Menschen keine Gesundheitsgefährdung dar.
Die ASP breitet sich seit 2014 vom Kaukasus kommend in Richtung Westen aus. Aktuell kommt die ASP im Baltikum, Polen, Rumänien, der Ukraine und der Tschechischen Republik sowohl bei Wild- als auch Hausschweinen vor.
In Österreich ist die ASP bisher nicht aufgetreten. Die Gefahr der Einschleppung ist durch die zahlreichen Fälle in Nordosteuropa jedoch sehr hoch.
Übertragen wird die Seuche über Wildschweine, aber auch über den Menschen. Entweder im direkten Kontakt oder über kontaminierte Kleider, Schuhe, Transportmittel, Ausrüstung, Jagdutensilien, Trophäen, Kadaver und vor allem durch das Verfüttern oder illegale Entsorgen kontaminierter Küchen- und Speiseabfälle.
Der Erreger, ein Virus, ist sehr widerstandsfähig. Er kann Wochen bis Monate in Fleisch und Fleischwaren sowie in Schlachtabfällen überleben, in gefrorenem Fleisch sogar mehrere Jahre. Infizierte Tiere scheiden das Virus bereits vor dem Sichtbarwerden der Krankheit aus. Im Wesentlichen kann der Verlauf schnell und heftig (akut) oder langsam (chronisch) sein. Während in der akuten Form deutliche Krankheitssymptome gezeigt werden und zahlreiche Tiere verenden, kann die chronische Verlaufsform unter Umständen auch symptomlos verlaufen. Dies birgt die Gefahr der unbemerkten Weiterverbreitung des Erregers in sich.
Bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem schweinehaltenden Betrieb müssen alle Schweine des Betriebes getötet werden. Bereits im Falle eines Verdachts greifen die definierten Schutz- und Überwachungszonen. Tritt die ASP auch nur bei Wildschweinen auf, greifen dennoch großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten. Zudem wäre Österreich für Exporte von Schweinefleisch gesperrt, was einen massiven Preiseinbruch zur Folge hätte.
Oberstes Ziel ist es die Einschleppung der APS nach Österreich zu verhindern. Die Veterinärbehörden sind hierbei auf die Hilfe verschiedener Bevölkerungsgruppen angewiesen, die einen sehr wichtigen Beitrag leisten können:
Jägerschaft
- Krankheitsverdächtige Tiere sind der Veterinärbehörde zu melden.
- Besondere Vorsicht ist bei Jagdreisen in betroffene Länder geboten.
Schweinehalter
- Strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen kann einen Eintrag von ASP in Schweinebetriebe verhindern.
- Jeglicher direkter und indirekter Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen ist zu verhindern.
- Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine.
- Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen.
- Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen.
- Mäuse und Ratten konsequent bekämpfen.
- Tiertransportfahrzeuge nach jedem Transport reinigen und desinfizieren.
- Jeden Verdacht auf Afrikanische Schweinepest unverzüglich dem Amtstierarzt melden.
Reisende
- Reisende und Transporteure die aus betroffenen Ländern nach Österreich kommen werden angehalten, Speisereste nur in verschlossenen Müllcontainern zu entsorgen.
- Illegal mitgebrachte Lebensmittel, die unsachgemäß entsorgt werden, können eine Ansteckungsquelle für Wildschweine darstellen.
Forstarbeiter
- Krankheitsverdächtige Tiere sind der Veterinärbehörde zu melden, eine möglichst schnelle Erkennung von Ausbrüchen in Österreich erlaubt es geeignete Maßnahmen zur Eindämmung setzen zu können.
Tierärzte
- Betreuungstierärzte von schweinehaltenden Betrieben können am direktesten das Gewahrsein der Tierhalter zur Afrikanischen Schweinepest erhöhen und die Bedeutung der Biosicherheit als Vorbeugemaßnahme vermitteln.
- Bei unspezifisch erkrankten Schweinen ist immer auch die ASP als Differentialdiagnose in Betracht zu ziehen.