In Oberösterreich werden die Aufgaben zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung 1994 für alle Bezirksverwaltungsbehörden gemäß der Oö. BVB-Übertragungsverordnung GWTF zentral von der Bezirkshauptmannschaft Perg wahrgenommen.
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