Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
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Fischereibuch (§ 7 Oö. Fischereigesetz)

Das Fischereibuch stellt eine Sammlung von Daten über Fischwässer, über Fischereirechte und Fischereiberechtigungen sowie Pächterinnen oder Pächter und Verwalterinnen oder Verwalter im jeweiligen Verwaltungsbezirk dar.

Das Fischereibuch stellt eine Sammlung von Daten über Fischwässer, über Fischereirechte und Fischereiberechtigungen sowie Pächterinnen oder Pächter und Verwalterinnen und Verwalter im jeweiligen Verwaltungsbezirk dar. Das Fischereibuch besteht aus dem Hauptbuch (A- und B-Blatt), der Urkundensammlung und dem Verzeichnis der Fischereiberechtigten. Es wird von jener Bezirksverwaltungsbehörde geführt, in deren Sprengel das Fischwasser (Gewässer) gelegen ist und ist öffentlich. Somit können Sie während der Amtsstunden in das Fischereibuch Einsicht nehmen und  daraus Abschriften herstellen.

 

Eintragungen in das Fischereibuch

Eintragungen im Fischereibuch gelten bis zum Beweis des Gegenteiles als richtig, außer sie stehen mit Eintragungen im Grundbuch im Widerspruch.

Der jeweilige Wortlaut der Eintragung wird mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde festgesetzt.

 

Verpflichtungen der Fischereiberechtigten

Die Fischereiberechtigten (Eigentümer eines Fischereirechtes) haben ihre Rechte sowie alle Änderungen (Verpachtung, Verkauf, Schenkung, Vererbung etc.), die Eintragungen ins Fischereibuch betreffen, binnen vier Wochen der Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage der bezüglichen Beweismittel zur Änderung der Eintragungen anzuzeigen.

 

Rechtliche Grundlage

Oö. Fischereigesetz

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
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