Im Eingangsbereich der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach findet im Auftrag des Amtes der Oö. Landesregierung eine ständige Personen- und Gepäckskontrolle statt.
Alle Besucherinnen und Besucher werden - ähnlich wie bei den Gerichten - auf gefährliche Gegenstände und Waffen (Schusswaffen, Messer, Reizsprays, Elektroschocker, Schlagringe, etc.) kontrolliert.
Bitte beachten Sie, dass gefährliche Gegenstände und Waffen in das Amtsgebäude NICHT mitgenommen werden dürfen!
Für die damit verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten - insbesondere Wartezeiten zu den Stoßzeiten - bittet wir um Verständnis.
Diese Vorkehrungen erfolgen zum Schutz unserer Kundinnen und Kunden bzw. unserer Bediensteten.
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