Mit dem „Grünen Pass“ wird digital nachgewiesen, ob man entweder genesen, geimpft oder getestet („3-G-Regel“) ist. Er ist EU-weit am 1. Juli in Kraft getreten.
Das Zertifikat kann digital, in der App oder in ausgedruckter Form vorgezeigt werden.
Mehr Informationen zum Grünen Pass finden Sie über untenstehendem Link zum Bundesministerium.
Es besteht auch die Möglichkeit sich den Grünen Pass während der Kundenzeiten bei der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach ausdrucken zu lassen.
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