Von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land ist heuer wieder eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des Bezirkes Steyr-Land und der Stadt Steyr erlassen worden.
Diese Verordnung tritt mit 29. März 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2022 außer Kraft.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Steyr-Land und der Stadt Steyr sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
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