Nach der Rückkehr nach Österreich ist bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Behörde bei Antragstellung ausreichend.
Zuständige Behörde:
- Bezirkshauptmannschaft
- Magistrat in den Städten Linz, Wels und Steyr
Mitzubringende Dokumente:
- Diebstahlsanzeige, die in Österreich erstattet wurde
Die Beibringung einer Verlustmeldung ist nicht erforderlich. - Kurzfristiger Reisepass, sofern ein solcher von der Vertretungsbehörde im Ausland ausgestellt wurde
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e IdentitätszeugIn
- Staatsbürgerschaftsnachweis (auf aktuellen Namen lautend)
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien
Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.
Gebühren:
- 61,50 Euro
Die Pauschalgebühr beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.
Hinweis:
Es besteht die Möglichkeit der mündlichen Beantragung auf Ausstellung eines Personalausweises bei der zuständigen Behörde.
Die Antragstellung kann an jeglichem Aufenthaltsort in Österreich durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, ob die Beantragung auf einen Personalausweis entgegengenommen wird.