Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

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Personaldatenänderung

Im Personalausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.

Eine Personaldatenänderung kann sein:

  • Namensänderung (z.B. durch Heirat)
  • Erwerb eines akademischen Grades

Im Personalausweis können keine Änderungen vorgenommen werden. Für die Eintragung einer Personaldatenänderung muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Die Ausstellung des Personalausweises kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

 

Namensänderung


Es muss der neue Name im Personalausweis eingetragen sein, wenn Sie ihn für den Nachweis der Identität (z.B. um einen eingeschriebenen Brief bei der Post abzuholen) verwenden wollen.

 


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Magistrat in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien

 

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Erwerb eines akademischen Grades


Der Erwerb eines akademischen Grades kann, muss aber nicht in den Personalausweis eingetragen werden. Eine nachträgliche Eintragung ist nicht möglich. Es muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.


Zuständige Behörde:

  • Bezirkshauptmannschaft
  • Magistrat in den Städten Linz, Wels und Steyr

Mitzubringende Dokumente:

  • Personalausweis
  • urkundlicher Nachweis des akademischen Grades
  • Geburtsurkunde
  • ein Passbild (Hochformat ca. 4 x 5 cm)

 

Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen.

 

Gebühren:

  • 61,50 Euro in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte)

Diese Gebühr stellt eine Pauschalgebühr dar und beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 

Tipp:
Die Antragstellung kann an jeglichem Aufenthaltsort in Österreich durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde, ob die Beantragung auf einen Personalausweis entgegengenommen wird.

Es besteht die Möglichkeit der mündlichen Beantragung auf Ausstellung eines Personalausweises bei der zuständigen Behörde.

 

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at

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