Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
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Allgemeines

Der Personalausweis wird in Scheckkartenformat ausgestellt, er dient zur Feststellung der Identität und hat darüber hinaus in den meisten Staaten Europas Gültigkeit als Reisedokument

Personalausweis im Scheckkartenformat


Der Personalausweis im Scheckkartenformat kann seit 9. Jänner 2002 beantragt werden. Das praktische Scheckkartenformat erleichtert das Mitführen des Ausweises als Voraussetzung für den täglichen Gebrauch, wie beispielsweise

  • bei der Ausweisleistung gegenüber einem Exekutivorgan oder einer Behörde
  • für den Abschluss eines Kaufvertrags oder
  • für die Abholung eines persönlichen Schriftstücks.

 

Achtung:
Ein Personalausweis in Papierform kann nicht mehr beantragt werden.


Grenzübertritt - Reisedokument - Passpflicht
Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Dies gilt auch bei Reisen in Schengen-Staaten und auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis.

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.

 

Achtung:
Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

 

Gebühren:

61,50 Euro in bar oder – falls die Möglichkeit besteht – mittels alternativer Zahlungsmöglichkeiten (z.B. Bankomat-/Kreditkarte)

Die Pauschalgebühr beinhaltet auch sämtliche Gebühren für Beilagen, so dass außer den angeführten 61,50 Euro keine weiteren Gebühren zu entrichten sind.

 


Hinweis:
Besonders innerhalb der EU-Staaten ist das Mitführen eines Reisedokuments in Form des neuen Personalausweises besonders praktisch, weil trotz Wegfall der Binnengrenzkontrollen ÖsterreicherInnen über ein Reisedokument verfügen müssen.
In einigen Ländern darf mit einem maximal fünf Jahre abgelaufenen Reisepass eingereist werden.

 

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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