Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
Peuerbachstraße 26 • 4041 Linz
Telefon (+43 732) 73 13 01-0 • Fax (+43 732) 73 13 01-27 23 99
E-Mail bh-uu.post@ooe.gv.at • www.bh-urfahr-umgebung.gv.at

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Ableitung von Abwässern

Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, alle Gewässer - einschließlich des Grundwassers - so reinzuhalten, dass die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet, Grund- und Quellwasser als Trinkwasser verwendet, Tagwässer zum Gemeingebrauche sowie zu gewerblichen Zwecken benutzt, Fischwässer erhalten, Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und sonstige fühlbare Schädigungen vermieden werden können.

 

Um diese Ziele zu erreichen bzw. zu erhalten, sind verschiedene Maßnahmen erst nach Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zulässig.

 
Voraussetzungen:

  • Entsprechende Wasserführung des Vorfluters
  • Anlage entsprechend dem Stand der Technik

 

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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