Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung
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Übungsfahrten

Es besteht die Möglichkeit, die Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchzuführen. Übungsfahrten sind für alle Führerscheinklassen mit Ausnahme der Klasse A möglich.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson im privaten Rahmen durchzuführen. Übungsfahrten sind für alle Führerscheinklassen mit Ausnahme der Klasse A möglich.

Die Bewilligung zur Vornahme von Übungsfahrten wird nur einmal und für nicht länger als 18 Monate von der Behörde, in deren Sprengel die Fahrschule, die vom Antragsteller besucht, ihren Sitz hat, erteilt. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

Voraussetzungen für den Bewerber bzw. die Bewerberin:

  • das für die beantragte Führerscheinklasse erforderliche Mindestalter wurde oder wird in spätestens sechs Monaten erreicht
  • Verkehrszuverlässigkeit
  • ärztliche Untersuchung durch eine sachverständige Ärztin bzw. einen sachverständigen Arzt
  • Namhaftmachen einer Begleiterin bzw. eines Begleiters

Voraussetzungen für die Begleiterin bzw. den Begleiter :

  • Besitz des Führerscheins für die betreffende Klasse oder Unterklasse seit mindestens sieben Jahren
  • Fahrpraxis der beantragten Klasse oder Unterklasse in den unmittelbar dem Antrag vorangegangenen drei Jahren
  • kein schwerer Verstoß gegen Verkehrsvorschriften innerhalb der letzten drei Jahre
  • eine Bewilligung dieser Art darf nur einmal innerhalb des letzten Jahres vor der Antragstellung erteilt worden sein
  • muss in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen

Das Fahrzeug muss (vorne und hinten) gekennzeichnet sein:

  • hellblaues Schild (160 x 320 mm) mit weißer Aufschrift  "L"
  • weißes Schild mit schwarzer Aufschrift "Übungsfahrt"

Alkoholgrenze während der Übungsfahrten:

Während der Übungsfahrten dürfen sowohl der Bewerber bzw. die Bewerberin als auch die Begleitperson einen Alkoholgehalt von höchstens 0,1 Promille im Blut haben.

Benötigte Dokumente:

für den Begleiter bzw. die Begleiterin:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Führerschein
  • Nachweis über drei Jahre Fahrpraxis der Klasse, in die das voraussichtliche Übungskraftfahrzeug fällt (unmittelbar vor Antragstellung), z.B. durch Zulassungsschein oder Bestätigung des Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin

für den Bewerber bzw. die Bewerberin:

  • ausgefüllter Führerscheinantrag
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • zwei gleiche Passfotos (35 x 45 mm Hochformat)
  • ärztliches Gutachten (Nicht älter als 18 Monate und nur von einer sachverständigen Ärztin bzw. einem sachverständigen Arzt oder; Liste liegt bei den Bezirkshauptmannschaften auf.)
  • Bestätigung der Fahrschule über die Absolvierung des ersten Teils der Mindestschulung

Vorgangsweise:
 

  • Vor der Antragstellung auf Bewilligung von Übungsfahrten muss der Bewerber bzw. die Bewerberin eine Mindestschulung in einer Fahrschule absolvieren.
  • Die Übungsfahrten mit der Begleitperson sind in ein Fahrtenprotokoll einzutragen. Insgesamt müssen 1.000 km gefahren werden.
  • Nach 1.000 bzw. 2.000 km Ausbildungsfahrt ist jeweils eine begleitende Schulung in einer Fahrschule zu absolvieren. An diesen beiden Schulungen müssen sowohl der Bewerber bzw. die Bewerberin als auch der Begleiter bzw. die Begleiterin teilnehmen. Nach mindestens 1.000 km Übungsfahrten findet gemeinsam mit dem Begleiter eine Beobachtungsfahrt im Rahmen einer Fahrschule statt. Anschließend findet eine Perfektionsschulung in der Fahrschule statt.

Gebühren:

Für die Bewilligung: 41,60 Euro


 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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