basiert auf der Grundlage des Oö. Mindestsicherungsgesetzes und umfasst Prävention (Delogierungsverhinderung, Beratung, vorbeugende Information), Akuthilfe (Notschlafstellen, Tageszentren und Streetwork) sowie weiterführende und nachgehende Hilfestellungen im Bereich des Wohnens (Übergangswohnungen, Betreuung in Wohnheimen, mobile Wohnbetreuung, Maßnahmen in der Tagesstruktur und Hilfe zur Arbeit).
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.
Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land • Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99 • E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at