Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Schutzgebiete

Europaschutzgebiete:

  • Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Flora-Fauna- Habitat (FFH)- und der Vogelschutz - Richtlinie
  • Verordnung der Landesregierung

Naturschutzgebiete:

  • Gebiete mit völliger oder weitgehender Ursprünglichkeit oder mit seltenen Tier- oder Pflanzenarten
  • Verordnung der Landesregierung

Landschaftsschutzgebiete:

  • Gebiete mit einer besonderen landschaftlichen Eigenart oder Schönheit oder mit einem besonderen Erholungswert
  • Verordnung der Landesregierung

Geschützte Landschaftsteile:

  • Kleinräumige, naturnahe Landschaftsteile oder Kulturlandschaften, Parkanlagen oder Alleen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild oder für die Erholung
  • Verordnung der Landesregierung

Naturdenkmale:

  • Naturgebilde, wie Einzelbäume, Baumgruppen, Wasserfälle, Felsbildungen etc, die wegen ihrer Eigenart oder Seltenheit, ihres wissenschaftlichen oder kulturellen Wertes oder ihrer Prägung für das Landschaftsbild erhaltenswürdig sind
  • Bescheid der Landesregierung

Naturhöhlen:

  • Naturhöhlen dürfen nicht beeinträchtigt oder zerstört werden
    Zuständig: Bezirkshauptmannschaft
  • Als Naturdenkmal festgestellte Höhlen dürfen nicht betreten werden
    Bescheid der Landesregierung
  • Höhlenführer-(prüfung): Landesregierung

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich