Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Abschlussbetriebsplan

Der Bergbauberechtigte hat bei Einstellung der Gewinnung (des Abbaus) einen eigenen Abschlussbetriebsplan aufzustellen und von der Behörde genehmigen zu lassen. Nach der Einstellung der Tätigkeiten eines Bergbaues oder eines Bergbaubetriebes könnten ohne vorkehrende Maßnahmen und ohne Kontrolle des Bergbaugeländes Gefahrenquellen auftreten und sind daher entsprechend Maßnahmen erforderlich und behördlich zu genehmigen.

Voraussetzungen:

bestehender Gewinnungsbetriebsplan oder rechtsübergeleitete Genehmigung nach dem Bergbaurecht oder der Gewerbeordnung

Benötigte Unterlagen:

  • genaue Darstellung der technischen Durchführung der Schließungs- und Sicherungsarbeiten
  • Unterlagen darüber, wie für den Schutz der Oberfläche im Interesse der Sicherheit für Personen und Sachen Sorge getragen ist
  • Unterlagen über die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß
  • Angaben über die Auflassung von Bergbauanlagen und Betriebseinrichtungen
  • die wesentlichen geologisch lagerstättenkundlichen und bergtechnischen Unterlagen
  • ein Verzeichnis des vorhandenen Bergbaukartenwerkes

Gebühr:

vom Verfahren abhängig

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

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