Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
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Ableitung von Niederschlagswässern

Die Versickerung von Niederschlagswässern ist oft aufgrund des Bodenaufbaues oder aus anderen Gründen (Rutschungsgefahr etc.) nicht möglich. In diesen Fällen können diese Wässer in einen Vorfluter abgeleitet werden. Dabei ist zu beachten, dass Rückhaltevorrichtungen (sogenannte Retentionen) geschaffen werden, um die Gewässer mengenmäßig nicht zu belasten.

 

Zusätzlich kann die Vorreinigung dieser Wässer erforderlich sein. Diese Reinigung kann unter anderem durch die Vorschaltung von Absetzbecken oder durch Vorschaltung von Sickermulden mit Humusschicht erfolgen. Eine wasserrechtliche Bewilligung ist in der Regel erforderlich, sofern die Einleitung nicht als Gemeingebrauch anzusehen ist.

 

Benötigte Unterlagen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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