Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
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Hinterlegen von Kennzeichen und Zulassung für begrenzte Zeit

Hinterlegung:

 

Das Kraftfahrkennzeichen kann vorübergehend - bis maximal ein Jahr - bei der Zulassungsstelle eines Versicherers am Hauptwohnsitz hinterlegt werden. Dabei muss auch die Zulassungsbescheinigung hinterlegt werden. Vor Ablauf eines Jahres kann neuerlich eine Hinterlegung beantragt werden. Wenn die Wiederausfolgung oder eine Verlängerung nicht beantragt wird, so erlischt die Zulassung.

Während der Zeit der Hinterlegung fallen keine Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung an. Es ist jedoch möglich, dass im Einzelfall im Versicherungsvertrag eine Sonderbestimmung enthalten ist, die - insbesondere bei einspurigen Kraftfahrzeugen - einen Hinterlegungsverzicht vorsieht.

 

Benötigte Dokumente:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht (wenn die Hinterlegung nicht persönlich erfolgt)

Kosten:

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

 
Wiederausfolgung:

 

Die Wiederausfolgung der hinterlegten Kennzeichentafeln ist bei der Zulassungsstelle jenes Versicherers zu beantragen, bei der sie hinterlegt wurden.

 

Benötigte Dokumente:

  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht (wenn der Antrag nicht persönlich gestellt wird)
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Kosten:

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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