Überstellungskennzeichen können für zugelassene bzw. nicht zugelassene Kraftfahrzeuge und Anhänger zur vorübergehenden Benutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr beantragt werden, wenn deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden.
Diese Überstellungskennzeichen gelten maximal 21 Tage.
Hinweis: Bei der Überstellung von Kraftfahrzeugen aus dem Ausland ist zu beachten, dass der ausländische Staat (beispielsweise Deutschland) oftmals das österreichische Überstellungskennzeichen nicht anerkennt und ein eigenes Kennzeichen für die Ausfuhr des Fahrzeuges verlangt.
Zuständige Stelle:
Zulassungsstellen der Versicherer
Benötigte Dokumente:
- Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (max. 21 Tage)
- Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Typenschein oder ausländisches Fahrzeugdokument (bei einem selbst importierten Kraftfahrzeug)
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Vollmacht (wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich beantragt wird)
Kosten:
Überstellungskennzeichentafeln: | 17,40 Euro |
Bearbeitungsleistung der Versicherung: | 39,30 Euro |
Gebühr für die Überstellungsfahrt: | 83,60 Euro |
Kaution für die Kennzeichentafel: (bei Rückgabe der Kennzeichentafel innerhalb eines Jahres wird der Betrag rückerstattet) |
36 Euro |