Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at • www.bh-linz-land.gv.at

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Materialseilbahnen und Schlepplifte

Für Materialseilbahnen, die im Zusammenhang mit einem Gewerbebetreib betrieben werden, und Schlepplifte, die nicht mit einem Seil bewegt werden ist eine Genehmigung erforderlich.

Für

  • Materialseilbahnen, die im Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb (z.B. Gastgewerbebetrieb) betrieben werden, und
  • Schlepplifte, die nicht mit einem Seil bewegt werden (z.B. Förderbänder als Aufstiegshilfen)

ist eine Genehmigung erforderlich, für die die Bezirkshauptmannschaft (in Städten mit eigenem Statut: der Magistrat) zuständig ist.

Genehmigungsverfahren:

Der Antrag sowie die entsprechenden Unterlagen (Betriebsbeschreibung, Pläne, Skizzen, Nachbarschaftsverzeichnis, usw.) sind bei der Gewerbebehörde einzubringen.

Diese Unterlagen werden von Amtssachverständigen auf ihre Eignung geprüft. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens findet ein Lokalaugenschein statt, zu dem auch die Nachbarn der geplanten Betriebsanlage eingeladen werden.

Im Falle der gewerbebehördlichen Genehmigung werden die erforderlichen Auflagen für eine fachgerechte Ausführung und einen ordnungsgemäßen Betrieb vorgeschrieben.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399E-Mail bh-ll.post@ooe.gv.at

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