Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2024
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2024 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Bekanntmachungen der Grundverkehrskommission
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Bekanntmachung gem. § 5 Abs. 1 Oö. Grundverkehrsgesetz 1994
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Gst. Nr. 26, 30, 31, 197/3
KG 40317 Ibm
Gesamtfläche 16.958,00 m²
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2024-399549, Reitshammer GmbH, Jeging; Verhandlung am 09.01.2025
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch den Neubau eines Flugdaches zur Containerüberdachung samt LKW-befahrbarer Fläche auf den Grst. Nr. 427/2 und 427/3, KG und Gemeinde Jeging
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BHBRBA-2024-395214, Goran Radosavljevic, Helpfau-Uttendorf; Lokalaugenschein am 09.01.2024
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Errichtung und Betrieb eines mobilen Foodtrucks im Standort 5261 Helpfau-Uttendorf, Gewerbestraße 2, auf Grst. Nr. 1665/2, KG Helpfau
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BHBRBA-2024-215201, Holzstrom GmbH, Neukirchen/E., Kundmachung für die Bauverhandlung am 16.07.2024
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Ansuchen um baubehördliche Bewilligung durch den Neubau eines Heizraumes zur Trocknung von Hackgut und Scheitholz auf der Grst. Nr. 967/3, KG und Gemeinde Neukirchen/E.
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BHBRBA-2024-176528/4, AMAG service GmbH, Ranshofen, Kundmachung für die Bauverhandlung am 20.06.2024
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Ansuchen um baubehördliche Bewilligung für dei Erweiterung des Emulsionsheizhauses auf Grst. Nr. 1425/15, KG Mitternberg
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BHBRBA-2024-150618/11, WIEHAG Holding GmbH, Altheim; Kundmachung für die Bauverhandlung am 20.06.2024
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Ansuchen um baubehördliche Bewilligung für den Zubau beim bestehenen Elementebau am Standort 4950 Altheim, Linzer Straße 24 auf Grst. Nr. 590/7, KG Weyrading
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Gemeinden Maria Schmolln, St. Johann am Walde und Höhnhart, BHBRWA-2022-584702/33, Verhandlung für den 10.12.2024
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Gemeinde Maria Schmolln
Gemeinde St. Johann
I. Abwasserreinigungsanlage auf Gst.Nr. 1268/8, KG Schweigetsreith, Gemeinde Maria Schmolln, mit Ableitung der vorgereinigten Abwässer in den Moosbach sowie Klärschlammbehandlung, gemäß WBPZ 404/5141
- wasserrechtliche Bewilligung
II. Gemeinschaftliche Ableitungsanlagen gemäß WBPZ 404/5141
- wasserrechtliche Bewilligung
III. Grundwasserentnahme auf Gst.Nr. 1268/8, KG Schweigetsreith, Gemeinde Maria Schmolln, zur Versorgung der Gemeinschaftskläranlage mit Trink- und Nutzwasser, gemäß WBPZ 404/5710
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung des Schutzgebietes
Gemeinde Maria Schmolln
IV. Ortskanalisation der Gemeinde Maria Schmolln, mit Ableitung der Abwässer in die Gemeinschaftskläranlage Maria Schmolln und St. Johann, gemäß WBPZ 404/5873
- wasserrechtliche Bewilligung
Gemeinde St. Johann
V. Ortskanalisation der Gemeinde St. Johann, mit Ableitung der Abwässer in die Gemeinschaftskläranlage Maria Schmolln und St. Johann, gemäß WBPZ 404/5142
- wasserrechtliche Bewilligung
Gemeinde Höhnhart
VI. a) Ortskanalisation der Gemeinde Höhnhart mit Ableitung der Abwässer in die Gemeinschaftskläranlage Maria Schmolln und St. Johann und die
b) Kläranlage RHV Polling im Innkreis und Umgebung
gemäß WBPZ 404/4902
- wasserrechtliche Bewilligung
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.