Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Hausordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau
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Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und einem geordneten Dienstbetrieb.
Bekanntmachungen der Veterinärabteilung
Verordnung Schulsprengel Neue Mittelschule
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Altheim
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aspach
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- Anlage .
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Neufestsetzung der Schulsprengel der öffentlichen Neuen Mittelschulen Braunau und Braunau-Ranshofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Eggelsberg
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Friedburg-Lengau
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hochburg-Ach
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Lochen am See
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mattighofen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Mauerkirchen
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Munderfing
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen a.d.E.
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- Anlage .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Ostermiething
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- Anlage .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Johann am Walde .
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Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Pantaleon
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- Anlage .
Bekanntgabe der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2022-785115 Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn, Bekanntgabe der SEVESO Inspecktion vom 28.11.2024
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SEVESO Inspektion vom 28.11.2024 der Lang Chemie GmbH, Braunau am Inn
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BHBRBA-2022-793968 bzw. Ge20-68-2016, Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E. - Bekanntgabe der SEVESO Inspektion vom 01.10.2024
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SEVESO Inspektion vom 01.10.2024 der Tyczka Air Austria GmbH, Neukirchen/E.
Verordnungen / Verlautbarungen des forsttechnischen Dienstes
Verlautbarungen der Anlagenabteilung
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BHBRBA-2025-9589, LKR Leichtmetallkompetenzzentrum Ranshofen GmbH, Neukirchen/E.; Verhandlung am 06.05.2025
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Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Metallverarbeitung für Leichtmetalle, Leichtmetallkomponenten und Leichtmetallprototypen im Standort Industriepark Braunau-Neukirchen auf Grst. Nr. 1419/14, KG Mitternberg, Gemeinde Neukirchen an der Enknach
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BHBRBA-2025-60770, Gasthaus Brunner GmbH, Tarsdorf; Verhandlung am 28.04.2025
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Errichtung eines Hackgutlagers und den Einbau von zwei Hackgutheizungen mit 120 kW Heizkessel auf dem Grst. Nr. 1004/3, KG Hörndl, Gemeinde Tarsdorf
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BHBRBA-2025-107434, Diana Konkoly, Mattighofen; Lokalaugenschein am 28.04.2025
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Änderung der bestehenden Betriebsanlage durch die Änderung der Betriebszeiten des Hundefriseursalons von derzeit Montag bis Donnerstag 16:30 Uhr bis 19:30 Uhr und Freitag 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr auf nunmehr Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf Grst. Nr. 53/6, KG Mattighofen
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BHBRBA-2025-102037, KROMA KOSTN KG, Weng im Innkreis; Lokalaugenschein am 28.04.2025
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Errichtung und Betrieb eines Selbstbedienungscontainers mit regionalen Produkten im Standort 4952 Weng im Innkreis, Elling 9, auf Grst. Nr. 1152, KG Leithen
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BHBRBA-2025-83330, TPS Thermal Processing Solutions GmbH, Ranshofen, Verhandlung am 24.04.2025
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Errichtung und Betrieb für die Entwicklung eines Plasmabrenners auf Grst. Nr. 471/22, KG Ranshofen, Stadtgemeinde Braunau am Inn
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BHBRBA-2025-7369, LKR Leichtmetallkompetenzzentrum Ranshofen GmbH, Neukirchen/E., Kundmachung für die Bauverhandlung am 06.05.2025
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Ansuchen um baubehördliche Bewilligung für die Errichtung eines Büro-/LAborgebäudes und 2 Hallen sowie Außenanlagen auf der Grst. Nr. 1419/14, KG und Gemeinde Neukirchen/E.
Verlautbarungen der Wasserrechtsabteilung
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Wasserverband Mattig, Kundmachung für den 13.05.2025
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Wasserverband Mattig
Verbesserung der Gewässerökologie an der Mattig im Bereich Alharting von Flkm. 6.005 bis 8.338 NGP 3, Gemeinde Burgkirchen
- wasserrechtliche Bewilligung -
Schachner Roman, Schalchen, Kundmachung für den 29.04.2025
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Schachner Roman
Errichtung und Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage auf Gst. Nr. 34/3,
KG Unterlochen, Gemeinde Schalchen mit Ableitung in einen Vorfluter der Mattig
-wasserrechtliche Bewilligung -
Pumberger Friedrich und Maria, Uttendorf, Kundmachung für den 29.04.2025
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Pumberger Maria und Friedrich
Grundwasserentnahme auf Gst.Nr. 2190 (zukünftig 2190/2), KG Helpfau, Gemeinde Helpfau-Uttendorf, zur Versorgung von 14 Bauparzellen mit Trink- und Nutzwasser
- wasserrechtliche Bewilligung
- Festlegung eines Schutzgebietes
Verordnungen
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Braunau betreffend die Änderung des Bereitschaftsdienstes bestimmter öffentlicher Apotheken im Bezirk Braunau .
- Verordnung betreffend Erhöhung der Gebühr für die amtliche Hundemarke .
- L505 Mattseer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B147 Braunauer Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
- B156 Lamprechtshausener Straße, Verordnung betreffend Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge/Sattelkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t .
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Veordnung betreffend der Betriebszeiten der öffentlichen Apotheken in Braunau
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Löwen-Apotheke
Stadtapotheke
Neustadt Apotheke -
Veordnung betreffend die Regelung über die Dienstbereitschaft von Apotheken
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Die Stadtapotheke, 4950 Altheim
Apotheke "Zum Kaiser Franz", 5230 Mattighofen -
Verordnung vom 25. November 2010
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Fahrverbot auf der B148 - Altheimer Straße
Kundmachungen gemäß § 13 AVG 1991
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.