Medienaussendungen
Hausordnung
Kundmachung gemäß § 13 AVG 1991
Verordnungen der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
- Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck betreffend die Ermächtigung gemäß Passgesetz 1992 (Passgesetz-Ermächtigungs-Verordnung 2024 – Bezirk Vöcklabruck) .
- Verordnung §48 Mediengesetz - Plakatierungsverordnung .
Mündliche Verhandlungen
- Gemeinde Weyregg am Attersee, Bernhard Spießberger - Eichhorn, Erteilung der wr. Bewilligung für die Fischteichanlage auf dem Grst. Nr. 57/3, KG Weyregg, am 25.02.2025, BHVBWA-2024-332877 .
- Marktgemeindeamt Schörfling am Attersee, Astrid Menner, Erteilung der wr. Bewilligung für die Neuerrichtung einer Steganlage auf dem Grst. Nr. 1782/2, KG. Kammer, am 03.02.2025, BHVBWA-2024-417395 .
- Marktgemeinde Seewalchen a.A., Mag. Elisabeth Burscha, Erteilung der wr. Bewilligung für die Neuerrichtung einer Steganlage auf dem Attersee-Grst. Nr. 2717/1 , KG. Litzlberg, am 03.02.2025, BHVBWA-433564 .
- Gemeindeamt Attersee am Attersee, Amt der Oö. Landesregierung, Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für den Abbruch und die Neuerrichtung der bestehenden Steganlage auf dem Grst. Nr. 807/1, KG. Attersee a.A., am 03.02.2025, BHVBWA-2024-12571 .
- Gemeinde Nußdorf am Attersee, Erteilung der wr. Bewilligung für das besthende Bootshaus auf dem Attersee-Grst.Nr. 2755/1 sowie die bestehende Steganlage auf dem Attersee-Grst.Nr. 27551/1, Kg. Nußdorf a.A., am 27.01.2025, BHVBWA-2024-135112-EHM .
- Gemeindeamt Desselbrunn, PGEA GmbH, Errichtung & Betrieb einer Zwischenlagerfläche zur Sammlung und vorübergehenden Handlung für Baurestmassen, Holzabfälle und Faserreststoffe sowie Primärrohstoffe, am 17.02.2025, BHVBBA-2024-364637 .
- Marktgemeinde Ottnang am Hausruck, Pfundner GmbH & Co KG, Erweiterung eines bestehenden Lagerplatzes auf dem Grst.Nr. 2866; KG Plötzenedt,am 04.02.2025, BHVBWA-2024-317397 .
- Gemeindeamt Unterach am Attersee, DI Dr. Wolfgang Pinkl, Wasserbenutzungsrecht dür dei Wasserentnahme zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf dem Grst.Nr. 103, KG. Unterach a.A., am 30.01.2025, BHVBWA-2024-41791 .
- Marktgemeinde St. Georgen im Attergau , Andrea Pichler, Errichtung und den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf dem Grst.Nr. 2374/3, KG. St. Georgen i.A. , am 30.01.2025, BHVBWA-2024-405985 .
- Gemeindeamt Redlham, Ing. Juliane Maria Kropfreiter und Ing. Jonathan Wischbart, Errichtung einer Grundwasserwärmepumpenanlage auf dem Grst. 36/5, KG. Redlham, am 30.01.2025, BHVBWA-2024-351278 .
- Gemeinde Atzbach, Holz Schachinger, Verbringung von Niederschlagswässern aus dem Bereich der Grundst. 3250/1, 3257/1, 3258/1, 3187 und 3847/7, am 28.01.2025, BHVBWA-2024-347267 .
- Gemeinde Ungenach, Baggerungen Wastl GmbH, Gewinnungsbetriebsplan, Schottergrube Pichlmann, am 27.01.2025, BHVBBA-2024-316550 .
- Gemeinde Nußdorf am Attersee_ neuerliche Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für den bestehenden Badesteg_am 27.01.2025_BHVBWA-2024-75178 .
- Marktgemeinde Schörfling am Attersee_Elisabeth Max-Theurer_Abbruch Steganlage Nord und Anbau an Steganlage West_ am 27.01.2025_BHVBWA-2024-384022 .
- BHVBWA_2024-178934 Kundmachung_Bewilligung_Puchkirchen_a._Tr. am 23.01.2025 Duckhorn Herbert u. Silvia Puchberg a. Trattberg .
- Gemeindeamt Unterach am Attersee, Neue Heimat Oberösterreich, Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH, Errichtung eines Seezugangs auf dem Grst. Nr. 1998/1 bzw. vor dem Ufer-Grst. Nr. 1184/4, KG. Unterach, am 23.01.2025,BHVBWA-2024-406122 .
- Gemeindeamt Weyregg am Attersee, wasserrechtliche und schifffahrtsrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb einer Schiffsanlagestelle, Grst. Nr. 2382/1 bzw. vor dem Ufer-Grst. Nr. 2382/131, KG. Weyregg, am 23.01.2025, BHVBWA-2024-333450 .
- Gemeindeamt Redlham, Niederndorfer Kieswerke - Transportbeton GmbH, wasserrechtliche Überprüfung für Nassbaggerungen am Standort Redlham, am 14.01.2025, BHVBWA-2021-88757 .
Bekanntmachungen Seveso
Inspektion der Evonik Fibres GmbH gem. § 84k GewO 1994
Die Inspektion der Evonik Fibres GmbH, Werkstraße 2, 4860 Lenzing, für den Bereich „Information der Öffentlichkeit“ gem. § 84k GewO 1994, wurde am 11.10.2022 durchgeführt. Weiterführende Informationen sind bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck zu erhalten.
Weiterführende Informationen
- Verordnung über die Höhe der Gebühr einer Hundemarke vom 27. Juni 2022 .
- Fundtiere - Kundmachung vom 25. November 2008 .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.