Bei Masern handelt es sich um eine hochinfektiöse, ansteckende Erkrankung. Das Masernvirus kann an der Luft sowie auf Oberflächen bis zu zwei Stunden überleben.
Die Erkrankung hat einen typischen zweiphasigen Verlauf. Sie beginnt mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen, Husten und einem Ausschlag am Gaumen. Der charakteristische Hautausschlag entsteht am 3. – 7. Tag nach Auftreten der ersten Symptome und beginnt hinter den Ohren und im Gesicht. Der Hautausschlag bleibt 4 – 7 Tage bestehen. Am 5. – 7. Tag der Erkrankung kommt es zum Fieberabfall. Nach durchgemachten Masern besteht eine lebenslange Immunität.
Besteht der Verdacht auf eine Maserninfektion, so ist eine entsprechende Diagnostik einzuleiten. Die zuständige Behörde ist darüber zu informieren. Diese leitet in weiterer Folge Maßnahmen entsprechend dem Epidemiegesetz ein.
Gegen Masern gibt es eine Schutzimpfung. Diese ist im österreichischen Impfplan enthalten und steht kostenlos zur Verfügung. Die Impfung wird ab dem vollendeten zehnten Lebensmonat durchgeführt (in Ausbruchssituationen bereits im neunten Lebensmonat). Es werden zwei Impfungen im Abstand von mindestens vier Wochen empfohlen.
Die Impfung bietet den besten Schutz!
Kontrollieren Sie Ihren Impfpass! Sollten Sie nur einmal geimpft sein, oder die Krankheit bereits durchgemacht haben, raten wir, bei Ihrem Hausarzt eine Titerbestimmung durchführen zu lassen. Diese kostet etwa 30 Euro und ist ein Leben lang gültig. Nur so können Sie bei einer in Ihrem Umfeld auftretenden Masernerkrankung sicher sein, nicht abgesondert zu werden.