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Wald - Forstliche Bringungsanlagen

Bringung nennt man die Beförderung von Holz aus dem Wald. Bringungsanlagen ermöglichen bzw. erleichtern dies, z.B. Forststraßen und Seilkräne.

Bringung nennt man die Beförderung von Holz aus dem Wald. Bringungsanlagen ermöglichen bzw. erleichtern dies, z.B. Forststraßen und Seilkräne. Vor der Neuerrichtung von Bringungsanlagen ist eine Anmeldung bei der Forstbehörde erforderlich bzw. wenn öffentliche Interessen berührt werden, ist eine Bewilligung zu beantragen.

Bringungsanlagen (wie Forstwege, auch Erdwege) dürfen nur aufgrund einer Planung und unter der Bauaufsicht befugter Fachkräfte errichtet werden. Es ist rechtzeitig mit der Forstbehörde Verbindung aufzunehmen.

Beizubringende Unterlagen:

  • Antrag und eine genaue Beschreibung der zu errichtenden  Bringungsanlage

Kosten:

  • Antrag: 14,30 Euro
  • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
  • eventuelle Kommissionsgebühr


Antragsformulare und weitere Unterlagen erhalten Sie bei den Forsttechnischen Diensten.


 

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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