Der Forsttechnische Dienst hat auf Antrag einer Waldeigentümerin/eines Waldeigentümers forstfachliche Gutachten zu Art und Ausmaß von Fällungen infolge höherer Gewalt zu erstatten. Diese Kalamitäts-Nutzungsbestätigung ist dem Finanzamt zu übermitteln.
Beizubringende Unterlagen
- Antrag mit Angabe des zu bestätigenden Sachverhalts (Schadholzmenge, Schadensursache, Waldort etc.)
Weiterführende Informationen
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Schadholzmeldung Kalamitäts-Nutzungsbestätigung Herunterladen .