Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
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Landeswappen Oberöstereich

Kennzeichnung von Schweinen

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007 (BGBl. II 2007/166 idgF.)

Schweine sind so früh als möglich, jedenfalls aber vor dem erstmaligen Verbringen mit einer Ohrmarke oder einer Tätowierstempelung dauerhaft zu kennzeichnen. Aus der Kennzeichnung ist der Herkunftsbetrieb bzw. der Schweinemastbetrieb über die LFBIS-Nummer feststellbar.


Eine Kennzeichnung von Mastschweinen mittels Tätowierstempelung hat spätestens 30 Tage vor der beabsichtigten Schlachtung beidseits im Schulter- oder im Flankenbereich zu erfolgen. Die Tätowierung muss deutlich lesbar sein und mittels blauer, grüner oder schwarzer Tätowierfarbe auf beiden Tierkörperhälften angebracht sein.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

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