Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

Landeswappen Oberöstereich

Tierverkehr

Beim In-Verkehr-bringen von landwirtschaftlichen Nutztieren sind die verbrachten Tiere mit einem entsprechend ausgefüllten Viehverkehrsschein (erhältlich u. a. bei den Bezirksbauernkammern) zu begleiten. Die Tiere müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet sein.

 

Pferde müssen beim Verbringen mit einem Pferdepass begleitet werden. Die Ausstellung dieses Pferdepasses ist über einen Tierarzt zu beantragen und erfolgt von berechtigten Institutionen wie z. B. den Pferdezuchtverbänden.

 

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

Bezirkshauptmannschaft Wels-Land • 4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at

Standortlogo Oberösterreich