Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
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Anzeigepflicht bei Tierseuchenverdacht

Werden an Tieren Symptome festgestellt, welche den Verdacht auf Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche begründen, ist dieser Verdacht dem Tierarzt, dem Bürgermeister oder der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Bei Meldung eines Verdachtes auf Vorliegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche an den Tierarzt bzw. an den Bürgermeister haben diese den Verdacht an die Bezirksverwaltungsbehörde weiterzuleiten. Die weitere Vorgangsweise bzw. Abklärung obliegt der Amtstierärztin/dem Amtstierarzt.

 

Für den Großteil der anzeigepflichtigen Tierseuchen gibt es einen vom Bumdesministerium erstellten Krisenplan bzw. Bekämpfungsplan (so z. B. für das Auftreten von Geflügelpest, Schweinepest, MKS, etc.)


 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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