Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
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Landeswappen Oberöstereich

Kennzeichnung von Rindern

Rinderkennzeichnungs-Verordnung 1998 (BGBl. II 1997/408 idgF.)
Eine Kennzeichnung von Kälbern hat innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt mittels zwei nummerngleicher Ohrmarken zu erfolgen, wobei diese Ohrmarken von der Agrarmarkt Austria vergeben werden und eine Lebensnummer (AT und neunstellige Zahl) für das Tier darstellen. Bei Verlust einer Ohrmarke muss eine Ersatzmarke mit der selben Nummer nachbestellt und eingezogen werden.

Bei Rindern, welche längere Zeit in Freilandhaltung gehalten werden, ist die Kennzeichnung innerhalb von 20 Tagen nach der Geburt durchzuführen.


Über die am Betrieb gehaltenen Rinder ist ein Bestandsverzeichnis zu führen. Änderungen (Zugänge, Abgänge, Verendungen) sind spätestens sieben Tage nach deren Eintritt im Bestandsverzeichnis zu vermerken bzw. an die AMA-Rinderdatenbank zu melden.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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