Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
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Landeswappen Oberöstereich

Kennzeichnung von Schafen/Ziegen

Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2007 (BGBl. II 2007/166 idgF.)

Eine Kennzeichnung ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, jedenfalls aber noch vor dem Verlassen des Geburtsbetriebes durchzuführen. Die Kennzeichnung erfolgt durch zwei Ohrmarken, wobei eine Ohrmarke durch einen elektronischen Transponder oder bei Herdebuchbetrieben durch eine Tätowierung ersetzt werden kann.


Ohrmarken bzw. Transponder können über den Österreichischen Bundesverband für Schafe und Ziegen sowie die amtlich anerkannten Tierzuchtverbände für Schafe und Ziegen bestellt werden. Die vergebenen Nummern stellen eine Lebensnummer dar. Bei Verlust einer Ohrmarke muss eine Ersatzohrmarke bestellt und eingezogen werden.


Über die am Betrieb gehaltenen Tiere ist ein Bestandsregister zu führen. Eintragungen haben innerhalb von sieben Tagen nach dem Zu- oder Abgang von Tieren zu erfolgen.

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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