Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
4602 Wels • Herrengasse 8
Telefon (+43 7242) 618-0 • Fax (+43 7242) 618-274 399
E-Mail bh-wl.post@ooe.gv.at • www.bh-wels-land.gv.at

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Tierarzneimittel und Tierimpfstoffe

Die Amtstierärztin und der Amtstierarzt sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch für die Überwachung bzw. Kontrolle des ordnungsgemäßen Einsatzes von Tierarzneimittel bzw. Impfstoffen verantwortlich. Zu diesem Zweck sind jährlich mindestens zwei Prozent der Nutztierhaltungsbetriebe einer amtstierärztlichen Kontrolle auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Tierarzneimittelkontrollgesetz, Rückstandskontrollverordnung) zu unterziehen.

 

Alle Arzneimittel, welche bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, angewendet werden, sind mittels Behandlungs- bzw. Abgabebeleg durch den Tierarzt zu dokumentieren. Dort wo ein Landwirt im Rahmen eines tiergesundheitsdienstlichen Betreuungsverhältnisses in die Anwendung von Arzneimitteln eingebunden werden darf, hat dieser die durchgeführten Anwendungen in ein betriebseigenes Register einzutragen.


 

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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