Bezirkshauptmannschaft Wels-Land
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Fischereireviere (§ 34 Abs. 4 und §§ 40 ff Oö. Fischereigesetz)

Die einzelnen Fischwässer sind bestimmten Fischereirevieren zugeordnet. Die Fischereireviere sind nicht nach politischen Bezirksgrenzen abgegrenzt, sondern nach Gewässersystemen.

Die einzelnen Fischwässer sind bestimmten Fischereirevieren zugeordnet. Die Fischereireviere sind nicht nach politischen Bezirksgrenzen abgegrenzt, sondern nach Gewässersystemen. Dies bedeutet, dass sich ein Fischereirevier auch auf zwei oder mehrere Bezirke erstrecken kann. Die Fischereibücher hingegen werden von der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für den jeweiligen politischen Bezirk geführt, sodass bezirksüberschreitende Fischwasser in mehreren Fischereibüchern geführt werden.

 

Die Einteilung und die Änderung der Grenzen der Fischereireviere erfolgt durch Verordnung der Landesregierung. Die Zuordnung der Gewässer zu den einzelnen Revieren wird entsprechend den unterschiedlichen Bewirtschaftungsverhältnissen, die sich aus natürlichen und künstlichen Gegebenheiten ergeben, vorgenommen. Dabei ist auf den natürlichen Zusammenhang der Gewässer Bedacht zu nehmen.

 

Die Geschäfte des Fischereireviers besorgen die Fischereirevier-Vollversammlung, der Fischereirevier-Ausschuss und der Fischereirevier-Obmann. Der Obmann vertritt das Fischereirevier nach außen und ist daher erster Ansprechpartner.

 

Die Lage der einzelnen Fischereireviere und der Fischereireviergrenzen sowie die Namen der Obmänner und weiterführende Informationen sind auf der Homepage des Oö. Landesfischereiverbandes ersichtlich.

 

Rechtliche Grundlage

Oö. Fischereigesetz

 

 

Weiterführende Informationen

Kundenzeiten:
Montag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Aufgrund der personellen Situation sind bis auf Weiteres Terminvereinbarungen für Bürgerservice-Anliegen zwingend notwendig.
Für dringende Terminangelegenheiten und Personen ohne Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung bieten wir die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme.
Wir bitten um Ihr Verständnis!

Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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