Bezirkshauptmannschaft Linz-Land
Kärntnerstraße 16 • 4020 Linz
Telefon (+43 732) 694 14-0 • Fax (+43 732) 694 14-266 399
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Mopedausbildung Neu

Seit 1. September 2009 müssen alle Mopedkandidatinnen und Mopedkandidaten unabhängig von ihrem Alter Fahrstunden am Übungsplatz und im Straßenverkehr absolvieren.

Ausbildungsvorschriften für Mopedfahrerinnen und Mopedfahrer Neu!

Seit dem ersten September 2009 sind zum Erwerb des Mopedausweises für die drei Fahrzeugkategorien Moped, vierrädriges Leichtkraftfahrzeug und Invalidenkraftfahrzeug einheitlich sechs Stunden Theorie, sechs Fahrstunden auf dem Übungsplatz, zwei Stunden im Straßenverkehr und die Theorieprüfung vorgesehen. Es entfällt die bisherige Regelung, wonach ab dem 24. Lebensjahr zum Lenken von Mopeds mit Ausnahme von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen kein Mopedausweis erforderlich war.

Umfangreiche Übergangsbestimmungen existieren!

Einer Person, die "glaubhaft macht", dass sie vor dem ersten September 2009 zulässigerweise ohne einen Mopedausweis Motorfahrräder gelenkt hat, ist bis zum ersten September 2011 auf Antrag ein Mopedausweis für Motorfahrräder und/oder Invalidenkraftfahrzeuge auszustellen. Nach diesem Zeitpunkt muss die jeweilige Ausbildung und Prüfung zur Gänze absolviert werden.

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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