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Zeckenschutz-Impfaktion 2025
Durch Zecken werden zwei gefährliche Erkrankungen übertragen:
• die Borreliose und die
• Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Während es gegen die Borreliose keinen Schutz gibt und sie im Erkrankungsfall antibiotisch behandelt werden muss, steht gegen die Frühsommer-Meningoenzephalitis ein von der WHO empfohlener Impfstoff zur Verfügung.
Die durch Zecken übertragbaren Viren führen in einer ersten Erkrankungsphase zu grippeähnlichen Symptomen. Erst in der zweiten Phase kommt es zu einer Beteiligung des Gehirns und der Hirnhäute (Meningoenzephalitis/FSME). Bis zu 2 % der FSME-Erkrankungen enden tödlich. Häufig bleiben Spätschäden zurück, wie Lähmungen, Kopfschmerzen, Migräneanfälle oder Wetterfühligkeit. Der einzige wirksame Schutz gegen diese Erkrankung ist die aktive FSME-Impfung.
In Österreich gibt es kein Bundesland das zeckenfrei ist. Neben Tirol und der Steiermark weist Oberösterreich die meisten Krankheitsfälle auf. Besonders betroffen sind Kinder und Menschen über 50 Jahre. Viele ältere Menschen sind aufgrund bereits durchgemachter Zeckenbisse der Meinung, genug Antikörper aufgebaut zu haben. Dies ist aber häufig nicht der Fall. Da die Hauptaktivität der Zecken im Frühjahr bis Spätsommer/Herbst liegt, sollte der Impfzeitpunkt jedoch möglichst so gewählt werden, dass in dieser Zeit bereits ein Schutz besteht.
Wer sollte zur Impfung gehen:
Ungeimpfte Personen: 1. Teilimpfung 2025 → nach 1 bis 3 Monaten 2. Teilimpfung
1. und 2. Teilimpfung 2025: 3. Teilimpfung nach 1 Jahr → 2026
3. Teilimpfung 2026: 1. Auffrischungsimpfung nach 3 Jahren → 2029
Weitere Auffrischungen: im 5-Jahres-Intervall
Ab 60 Jahre: im 3-Jahres-Intervall
Anmeldung für Personen ab dem vollendeten 4. Lebensjahr aus dem Bezirk Wels-Land: Homepage der BH Wels-Land – FSME Impfung online Terminvereinbarung
Kosten pro Teilimpfung:
• Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: € 15,00
• Jugendliche zwischen vollendeten 15. und 16. Lebensjahr: € 17,00 (inkl. € 2,-- Arzthonorar)
• Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr: € 17,00 (inkl. € 2,-- Arzthonorar)
• ab dem 3. Kind und weitere unversorgte Kinder: € 4,80
Sie erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger (z.B. Österreichische Gesundheitskasse) einen Kostenzuschuss pro Impfung von € 4,80 retour.
Sonderregelung:
Für Familien mit mehr als zwei unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung: Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das dritte und alle weiteren unversorgten Kindern vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung übernommen, wenn bereits das erste und das zweite Kind geimpft wurden (Impfnachweis ist erforderlich).
Für jedes Kind, für welches die Voraussetzung auf Kostenübernahme gemäß vorstehender Sonderregelung (nach lit. a) gegeben ist, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde für jede Schutzimpfung € 4,80 zu bezahlen. Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch jenen Krankenversicherungsträger, bei welchem das Kind mitversichert ist.