Angebote zur COVID-19 Schutzimpfung in ganz OÖ
Die Impfung ist der beste Weg, um einen schweren Krankheitsverlauf zu vermeiden. Informieren Sie sich hier über die kostenlose Impfung und das umfangreiche Impfangebot in Oberösterreich.
Amt der Oö. Landesregierung
4021 Linz • Landhausplatz 1
Telefon (+43 732) 77 20-0
E-Mail post@ooe.gv.at
Die Impfung ist der beste Weg, um einen schweren Krankheitsverlauf zu vermeiden. Informieren Sie sich hier über die kostenlose Impfung und das umfangreiche Impfangebot in Oberösterreich.
Dem Bedarf entsprechend wird die Anzahl der öffentlichen COIVID-19-Impfstandorte ab April angepasst. Je Bezirk stehen eine und in Linz zwei öffentliche Impfstraßen zur Verfügung. An diesen Standorten besteht künftig auch die Möglichkeit zu anmeldefreien Beratungsgesprächen. Ebenfalls ohne Anmeldung werden die Impfungen mit Moderna, Novavax und Janssen sowie Kinderimpfungen angeboten. Die Impfung mit Pfizer ist wahlweise ohne Anmeldung oder mit Termin über das bekannte Buchungssystem möglich.
Hier finden Sie die für Sie passendste Impfmöglichkeit. Wählen Sie im ersten Schritt die gewünschte Impfmöglichkeit aus. Im zweiten Schritt können Sie zusätzlich entweder nach dem Bezirk oder dem Impfstoff filtern.
Impfmöglichkeit
Kein Filter ausgewählt. | Kein Bezirk ausgewählt. | Kein Impfstoff ausgewählt.
Bezirk Steyr-Stadt
Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Bezirk Braunau
Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Bezirk Urfahr-Umgebung
Samstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Bezirk Perg
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Bezirk Gmunden
Mittwoch von 10:00 bis 14:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr
Bezirk Rohrbach
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Bezirk Eferding
Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr
Bezirk Ried
Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Bezirk Kirchdorf
Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Bezirk Grieskirchen
Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Bezirk Vöcklabruck
Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Bezirk Linz-Stadt
Freitag, Samstag und Sonntag von 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr
Bezirk Wels-Land
Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr
Bezirk Wels-Stadt
Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Bezirk Schärding
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Bezirk Freistadt
Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr
Bezirk Steyr-Land
Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
Bezirk Linz-Land
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr
Bezirk Linz-Stadt
Montag bis Samstag von 13:00 bis 17:00 Uhr
Bezirk Rohrbach
jeden Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Impfstoffe: Pfizer
Bezirk Rohrbach
Anmeldung telefonisch: (+43 72 89) 210 44
jeden Mittwoch von 17:00 bis 19:00 Uhr
Impfstoffe: Pfizer
Bezirk Urfahr-Umgebung
nach Terminvereinbarung
Impfstoffe: Pfizer
Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher hat der Österreichische Nationalrat per 4. Februar 2022 das Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (kurz COVID-19-Impfpflichtgesetz) beschlossen.
Nach der Entscheidung der Bundesregierung vom 09.03.2022 wird die Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt.
Diese finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Die Hausärztin oder der Hausarzt des Vertrauens ist die erste Adresse, wenn es um spezielle Fragen, Bedenken und Ängste betreffend die COVID-19-Schutzimpfung geht. Zusätzlich setzt das Land Oberösterreich noch stärker auf Information und Aufklärung. Mit dem Angebot von persönlichen Beratungsgesprächen zur COVID-19-Schutzimpfung in den Impfstraßen des Landes sollen ganz gezielt jene Menschen angesprochen werden, die sich bis jetzt mit ihren Bedenken oder Ängsten nicht gehört gefühlt haben bzw. auch Gruppen mit speziellen Fragen und individuellen Bedürfnissen.
An den öffentlichen Impfstandorten stehen besonders erfahrene Beratungsärztinnen und –ärzte für ausführliche Gespräche ohne Zeitdruck zur Verfügung. Eine Impfung ist danach möglich, ist jedoch nicht Voraussetzung für das vereinbarte Beratungsgespräch. Wenn sich jemand für die Impfung entscheidet, wird besonderes Augenmerk auf Vorbereitung und Nachbetreuung gelegt, und es wird auf die individuellen Bedürfnisse noch stärker eingegangen.
Das Gesprächs- und Beratungsangebot richtet sich vor allem an:
In seltenen Fällen ist die Immunantwort auf Impfstoffe nicht ausreichend. Für Betroffene mit erhöhtem Risiko steht ein immer größeres Angebot an wirksamen Medikamenten zur Verfügung.
Im Kampf gegen COVID-19 gibt es mit der Impfung eine äußerst effektive Möglichkeit zur Verteidigung. Wenn das Virus dennoch zuschlägt oder – wie in seltenen Fällen – die Immunantwort auf Impfstoffe nicht ausreichend ist, steht Betroffenen mit erhöhtem Risiko ein immer größeres Angebot an wirksamen Medikamenten zur Verfügung: Einerseits handelt es sich dabei um monoklonale Antikörper, andererseits um Virostatika. Die Behandlung sollte so schnell wie möglich nach der Diagnose von Covid-19 und innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn erfolgen. Aus diesem Grund erhalten die betroffenen Patientinnen und Patienten bereits mit dem Absonderungsbescheid Informationen über mögliche Therapieformen, die dazu dienen, einen schweren Verlauf zu verhindern. Die Verschreibung der Präparate oder die Zuweisung zu den Infusionszentren der Spitäler erfolgt über die niedergelassenen Hausärzte, die für ein Beratungsgespräch hinsichtlich der am besten geeigneten Therapieform zur Verfügung stehen.
Die monoklonale Antikörper-Therapie erfolgt durch eine intravenöse Medikation, die eine halbe Stunde bis zu einer Stunde dauert. Die Patientinnen und Patienten werden mindestens noch eine weitere Stunde beobachtet. Da die Personen infiziert sind und ein erhöhtes Maß an Sicherheit gewährleistet sein muss, werden die Infusionstherapien vorerst nur in Kliniken angeboten. Betroffene Personen bekommen im Zuge des Absonderungsbescheides eine Information über die Verfügbarkeit dieser Therapievariante, die laut Studien zu einer Risikoreduktion im Ausmaß von 65 bis 75 Prozent führt.
Paxlovid ist ein antivirales, oral einzunehmendes Medikament für Patientinnen und Patienten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. In klinischen Studien zeigte sich eine Wirksamkeit von 89 Prozent in der Verhinderung von Spitalsaufnahmen und Todesfällen durch Covid-19 bei Risikopersonen. Die Therapie dauert fünf Tage lang. Verschreiben können das Medikament Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich.
Evusheld ist zugelassen für Menschen mit moderater bis schwerer Immunschwäche aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Medikamente, die möglicherweise keine ausreichende Immunantwort auf eine COVID-19-Impfung zeigen, sowie für Personen, für die eine COVID-19-Impfung nicht empfohlen wird. Das Präparat wird intramuskulär mit zwei Spritzen verabreicht. Die Behandlung erfolgt in den Spitälern und sorgt dafür, dass für einen Zeitraum von 6 Monaten schützende Antikörper vorhanden sind.
Primar Univ-Prof. Dr. Peter Siostrzonek
Vorstand der Abteilung für Kardiologie am Ordensklinikum Linz
Oberärztin Dr.in Katrin Mathes-Hufnagl
Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Salzkammergut-Klinikum Gmunden
Dr. Peter Dovjak
Stellvertretender ärztlicher Direktor am Salzkammergut-Klinikum
Priv.-Doz. Dr. Rainer Gattringer
Stellvertretender ärztlicher Direktor und Vorstand der Abteilung für Hygiene und Mikrobiologie am Klinikum Wels-Grieskirchen
Priv.-Doz. Dr. Rainer Gattringer
Stellvertretender ärztlicher Direktor und Vorstand der Abteilung für Hygiene und Mikrobiologie am Klinikum Wels-Grieskirchen
Primar Dozent Dr. Bernd Lamprecht
Vorstand der Klinik für Lungenheilkunde am Kepler Uniklinikum Linz
Univ.-Prof. Dr. Peter Oppelt
Vorstand der Universitätsklinik für Gynäkologie, Geburtshilfe und Gynäkologische Endokrinologie am Kepler Universitätsklinikum Linz
Primar Dozent Dr. Bernd Lamprecht
Vorstand der Klinik für Lungenheilkunde am Kepler Uniklinikum Linz
Oberärztin Dr.in Christina Jirosch
Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde am Phyrn-Eisenwurzen-Klinikum Steyr
Oberarzt Mag. DDr. Alexander Lang
Facharzt für Innere Medizin, Leiter der Palliativstation am Phyrn-Eisenwurzen-Klinikum Steyr
Oberärztin Dr.in Christine Schatz
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Phyrn-Eisenwurzen-Klinikum Steyr
Alle Personen ab 5 Jahren, die in Österreich wohnhaft sind können eine kostenlose Impfung in Anspruch nehmen. Auch Personen ohne österreichische Sozialversicherungsnummer.
Sollten Sie an Vorerkrankungen oder einem erhöhtem Gesundheitsrisiko leiden, besprechen Sie die Impfung am besten mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt.
Auch für Schwangere, die sich impfen lassen möchten, ist die COVID-19-Impfung mit einem RNA-Impfstoff ab dem 2. Trimenon empfohlen. Es soll bevorzugt Cormintay von BioNTech/Pfizer verwendet werden, jedoch kann auch Spikevax von Moderna verwendet werden.
Entsprechend der ursprünglichen Einschätzung war nach einer Infektion mit bisher zirkulierenden Varianten von einem Schutz für 6-8 Monate auszugehen. Auf Grund der aktuellen epidemiologischen Situation mit zunehmendem Anteil der noch infektiöseren Omikron- Variante wurde die Empfehlung angepasst:
Personen, deren PCR-bestätigte Infektion zum Zeitpunkt der Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, sollen eine Impfdosis ab ca. 4 Wochen nach Infektion (PCR) oder Erkrankung (nach Genesung) erhalten. Diese Impfung ist immunologisch gesehen einer zweiten Impfung gleichzusetzen. Eine weitere Dosis wird dann ab 4 Monaten nach der ersten Impfung empfohlen.
Liegt die PCR-bestätigte Infektion bereits 6 Monate oder länger zurück, so soll wie bei ungeimpften Personen vorgegangen werden (zweiteilige erste Impfserie).
Alle Personen, die eine Dosis des Impfstoffs von Johnson & Johnson (Janssen) erhalten haben, sollen ab 28 Tagen nach der Erstimpfung eine zweite Impfung vorzugsweise mit Comirnaty von BionTech/Pfizer erhalten, bei Personen über 30 Jahre kann auch Spikevax von Moderna, verwendet werden. Eine 2. Dosis Janssen kann ebenfalls verabreicht werden, hier ist jedoch ein Intervall von mindestens 2 Monate einzuhalten.
Abstand zur dritten Dosis siehe FAQ: In welchem Abstand zur 1. Impfserie soll eine weitere (3.) Impfung erfolgen?
Sollten Sie einen anderen Termin buchen wollen, bitte den bisherigen Termin mittels Stornobutton im Terminbestätigungsmail stornieren und einen neuen Termin vereinbaren. Eine Doppelbuchung ist nicht möglich.
Sollten Sie den Termin nicht mehr benötigen, weil Sie anderweitig bereits eine Impfung erhalten haben (beim Hausarzt / im Betrieb) stornieren Sie Ihren gebuchten Termin auf jeden Fall. Damit wird der Termin wieder für andere Impfinteressierte frei.
Bitte bringen Sie Folgendes zur Impfung mit:
Bitte informieren Sie Ihren Impfarzt vor Ort über allfällige Vorerkrankungen und bekannte Allergien. Bringen Sie einen etwaigen Allergiepass zur Impfung mit.
Der Aufklärungsbogen ist unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zur Impfung mitzubringen:
Bitte nehmen Sie Ihren gebuchten Impftermin nach Möglichkeit wahr. Sollte es dennoch aus einem wichtigen Grund (z.B. einer Krankheit) nicht möglich sein, finden Sie auf Ihrer Anmeldebestätigung die Möglichkeit zur Terminstornierung. Ihre bisherige Terminbuchung ist damit hinfällig und Sie können erneut auf der Buchungsplattform buchen.
Für die 3. Impfung gilt bei immunkompetenten Personen:
Tabelle für Vorerkrankungen und Risiken für einen schweren Verlauf von COVID-19:
Für die weitere bzw. dritte Impfung sind prinzipiell mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer oder Spikevax von Moderna) einzusetzen. Bei Personen unter 30 Jahren soll Comirnaty von BioNTech/Pfizer eingesetzt werden. Seit 14.12.2021 gibt es auch eine Zulassung der EMA für Janssen als dritte Dosis nach 2 Dosen mRNA Impfstoffen, frühestens 6 Monate nach 2. Dosis. Aus medizinischer Sicht ist jedoch die 3. Dosis bereits ab 4 Monate (off-label) nach der 2. Dosis empfohlen.
Informationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Informationen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Eine EU-Regelung führt mit 1. Februar 2022 zu einer neuen Darstellung der Impfzertifikate im Grünen Pass:
Genesene, die sich nach ihrer Infektion zweimal impfen lassen, haben künftig den Eintrag 3/1 statt bisher 3/3. Bei Personen, die als erste Dosis den Impfstoff Janssen erhalten haben, steht nach dem Zweitstich 2/1 und nach dem Booster 3/1 im Pass (egal mit welchem Impfstoff). Dafür ist aber ein neues Impfzertifikat notwendig. Dieses kann über gesundheit.gv.at heruntergeladen oder bei den berechtigten Stellen, beispielsweise Apotheken, ausgedruckt werden. Impfzertifikate, die ab dem 1. Februar 2022 neu ausgestellt werden, enthalten bereits die neuen Informationen. Die "alten" Impfzertifikate bleiben gültig. Bei zwei- oder dreifach geimpften Personen, die sich bisher nicht infiziert haben, steht auch künftig 2/2 oder 3/3 im Grünen Pass.
Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise: Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig nur noch 180 Tage, das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) weiterhin 270 Tage gültig.
Die Mindestdauer von 120 Tagen zwischen der zweiten und der dritten Dosis wurde vom Bund per Verordnung festgelegt und fachlich auch vom Nationalen Impfgremium empfohlen. Die Änderung der Gültigkeitsdauer der Impfnachweise bzw. der Impfzertifikate betrifft nur die Anwendung für den Grünen Pass. Für die Einreise nach Österreich sind andere Nachweise der Schutzimpfungen weiterhin 270 Tage gültig.
Sie wurden auf einer öffentlichen Impfstraße geimpft und es fehlt Ihnen der elektronische Nachweis einer Impfung im eImpfpass bzw. ist ein Nachweis fehlerhaft?
Dann klicken Sie auf den nachstehenden Button "eImpfpass-Korrekturen und Nachträge für Impfstellen" und füllen das Formular aus.
WICHTIG: Sollten Sie eine Impfung bei einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt erhalten haben, wenden Sie sich bitte an diesen.