Amt der Oö. Landesregierung
4021 Linz • Landhausplatz 1

Telefon (+43 732) 77 20-0
E-Mail post@ooe.gv.at

Oberösterreich impft

Angebote zur COVID-19 Schutzimpfung in ganz

Die Impfung ist der beste Weg, um einen schweren Krankheitsverlauf zu vermeiden. Informieren Sie sich hier über die kostenlose Impfung und das umfangreiche Impfangebot in Oberösterreich.

 

 

Anpassung der Impfstandorte ab 01. April 2022

Dem Bedarf entsprechend wird die Anzahl der öffentlichen COIVID-19-Impfstandorte ab April angepasst. Je Bezirk stehen eine und in Linz zwei öffentliche Impfstraßen zur Verfügung. An diesen Standorten besteht künftig auch die Möglichkeit zu anmeldefreien Beratungsgesprächen. Ebenfalls ohne Anmeldung werden die Impfungen mit Moderna, Novavax und Janssen sowie Kinderimpfungen angeboten. Die Impfung mit Pfizer ist wahlweise ohne Anmeldung oder mit Termin über das bekannte Buchungssystem möglich.

COVID-19 Schutzimpfung für Kinder

COVID-19 Impfangebote im Überblick

Hier finden Sie die für Sie passendste Impfmöglichkeit. Wählen Sie im ersten Schritt die gewünschte Impfmöglichkeit aus. Im zweiten Schritt können Sie zusätzlich entweder nach dem Bezirk oder dem Impfstoff filtern.

Impfmöglichkeit


Liste aller Impfstandorte

Kein Filter ausgewählt. | Kein Bezirk ausgewählt. | Kein Impfstoff ausgewählt.

Leider hat ihre Auswahl trotz großem Impfangebot in Oberösterreich keinen Treffer ergeben.
Bitte ändern Sie Ihre Auswahlkriterien, um die Suche auszudehnen. Zudem werden die Impfangebote laufend ergänzt.

  • COVID-19 Impfangebote bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten

    Anmeldung:

    Impfstandort mit Anmeldung

  • Bezirk Steyr-Stadt

    Amtsgebäude Reithoffer Steyr

    4400 Steyr, Pyrachstraße 7
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Braunau

    Bezirkssporthalle Braunau

    5280 Braunau am Inn, Auf der Haiden 82
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Mittwoch von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Urfahr-Umgebung

    ehemaliges Billa-Gebäude Walding

    4111 Walding, Ecke Hauptstraße 27 und Gramastettnerstraße 1
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Samstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Perg

    Donaupark Mauthausen

    4310 Mauthausen, Poschacherstraße 1
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Gmunden

    Waldcampus Traunkirchen

    4801 Traunkirchen, Forstpark 1
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Mittwoch von 10:00 bis 14:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Rohrbach

    ehemaliges Gesundheitsamt

    4150 Rohrbach-Berg, Bahnhofstraße 11
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Eferding

    ehemaliges Polytechnikum Eferding

    4070 Eferding, Bräuhausstraße 1
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Ried

    Messegelände Ried - Halle 12

    4910 Ried im Innkreis, Messeplatz 12
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Donnerstag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Kirchdorf

    ehemalige Raiffeisenbank Micheldorf

    4563 Micheldorf, Hauptstraße 2
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Grieskirchen

    ehemalige Bezirksbauernkammer Grieskirchen

    4710 Grieskirchen, Manglburg 2
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Samstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Vöcklabruck

    VARENA Vöcklabruck

    4840 Vöcklabruck, Linzerstraße 50
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Linz-Stadt

    Volkshaus Ebelsberg

    4030 Linz, Kremsmünsterer Straße 1-3
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Freitag, Samstag und Sonntag von 09:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

  • Bezirk Wels-Land

    Volksheim Stadl-Paura

    4651 Stadl-Paura, Halmetweg 1
    Anmeldung:
    Neue Öffnungszeiten ab 13. April 2022 (von 30. März bis 12. April geschlossen):

    Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Wels-Stadt

    Shoppingcity Wels

    4600 Wels, Salzburger Straße 223
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Schärding

    Einkaufszentrum St. Florian am Inn

    4782 St. Florian am Inn, St. Florian am Inn 55
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Freistadt

    Cafe Kupferdachl

    4240 Freistadt, Zemannstraße 21
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Donnerstag von 10:00 bis 14:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Steyr-Land

    Gästezentrum Bad Hall

    4540 Bad Hall, Kurpromenade 1
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Linz-Land

    Volksheim Traun

    4050 Traun, Neubauerstraße 11
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

    Impfberatung

  • Bezirk Linz-Stadt

    Passage Linz

    4020 Linz, Landstraße 17-25
    Anmeldung:
    Öffnungszeiten:

    Montag bis Samstag von 13:00 bis 17:00 Uhr

    Impfstandort mit Anmeldung

  • Bezirk Rohrbach

    Ordination Dr. Viehböck

    4132 Lembach, Lederergasse 12
    Impftage ohne Anmeldung

    jeden Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
    Impfstoffe: Pfizer

    Impfstandort ohne Anmeldung

    Kinderimpfung (5-11 Jahre)

  • Bezirk Rohrbach

    Gesundheitszentrum Haslach

    4170 Haslach an der Mühl, Kirchenplatz 3
    Anmeldung:

    Anmeldung telefonisch: (+43 72 89) 210 44

    Impftage:

    jeden Mittwoch von 17:00 bis 19:00 Uhr

    Impfstoffe: Pfizer

    Impfstandort mit Anmeldung

  • Bezirk Urfahr-Umgebung

    Ordination Dr. Meng

    4210 Gallneukirchen, Hauptstraße 32
    Anmeldung:
    Impftage:

    nach Terminvereinbarung

    Impfstoffe: Pfizer

    Impfstandort mit Anmeldung

Gültigkeitsrechner Impfung

COVID-19-Impfpflicht

Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher hat der Österreichische Nationalrat per 4. Februar 2022 das Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (kurz COVID-19-Impfpflichtgesetz) beschlossen.

Nach der Entscheidung der Bundesregierung vom 09.03.2022 wird die Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt. 

Impfberatung

Die Hausärztin oder der Hausarzt des Vertrauens ist die erste Adresse, wenn es um spezielle Fragen, Bedenken und Ängste betreffend die COVID-19-Schutzimpfung geht. Zusätzlich setzt das Land Oberösterreich noch stärker auf Information und Aufklärung. Mit dem Angebot von persönlichen Beratungsgesprächen zur COVID-19-Schutzimpfung in den Impfstraßen des Landes sollen ganz gezielt jene Menschen angesprochen werden, die sich bis jetzt mit ihren Bedenken oder Ängsten nicht gehört gefühlt haben bzw. auch Gruppen mit speziellen Fragen und individuellen Bedürfnissen.

An den öffentlichen Impfstandorten stehen besonders erfahrene Beratungsärztinnen und –ärzte für ausführliche Gespräche ohne Zeitdruck zur Verfügung. Eine Impfung ist danach möglich, ist jedoch nicht Voraussetzung für das vereinbarte Beratungsgespräch. Wenn sich jemand für die Impfung entscheidet, wird besonderes Augenmerk auf Vorbereitung und Nachbetreuung gelegt, und es wird auf die individuellen Bedürfnisse noch stärker eingegangen.

Das Gesprächs- und Beratungsangebot richtet sich vor allem an:

  • Personen, die keinen Hausarzt/keine Hausärztin oder Arzt/Ärztin ihres Vertrauens haben, bei welchem/r sie sich beraten lassen können
  • Menschen, die z.B. Angst vor Nadeln oder generell vor Impfungen haben
  • Personen mit Skepsis gegenüber den neuen Impfstoffen
  • Jugendliche mit Sorgen vor ev. Langzeitfolgen
  • Personen, die unsicher sind, welcher Impfstoff der richtige für sie ist, insbesondere im Hinblick auf den neuen Impfstoff von Novavax
  • Personen, die sich über die Unterschiede der Impfstoffe in Bezug auf Wirkung, mögliche Nebenwirkungen, Kombinierbarkeit etc. aufklären lassen wollen, um die für sie beste Entscheidung treffen zu können

Impfstoffe

COVID-19 Medikationstherapie

In seltenen Fällen ist die Immunantwort auf Impfstoffe nicht ausreichend. Für Betroffene mit erhöhtem Risiko steht ein immer größeres Angebot an wirksamen Medikamenten zur Verfügung.

Im Kampf gegen COVID-19 gibt es mit der Impfung eine äußerst effektive Möglichkeit zur Verteidigung. Wenn das Virus dennoch zuschlägt oder – wie in seltenen Fällen – die Immunantwort auf Impfstoffe nicht ausreichend ist, steht Betroffenen mit erhöhtem Risiko ein immer größeres Angebot an wirksamen Medikamenten zur Verfügung: Einerseits handelt es sich dabei um monoklonale Antikörper, andererseits um Virostatika. Die Behandlung sollte so schnell wie möglich nach der Diagnose von Covid-19 und innerhalb von fünf Tagen nach Symptombeginn erfolgen. Aus diesem Grund erhalten die betroffenen Patientinnen und Patienten bereits mit dem Absonderungsbescheid Informationen über mögliche Therapieformen, die dazu dienen, einen schweren Verlauf zu verhindern. Die Verschreibung der Präparate oder die Zuweisung zu den Infusionszentren der Spitäler erfolgt über die niedergelassenen Hausärzte, die für ein Beratungsgespräch hinsichtlich der am besten geeigneten Therapieform zur Verfügung stehen. 

Die monoklonale Antikörper-Therapie erfolgt durch eine intravenöse Medikation, die eine halbe Stunde bis zu einer Stunde dauert. Die Patientinnen und Patienten werden mindestens noch eine weitere Stunde beobachtet. Da die Personen infiziert sind und ein erhöhtes Maß an Sicherheit gewährleistet sein muss, werden die Infusionstherapien vorerst nur in Kliniken angeboten. Betroffene Personen bekommen im Zuge des Absonderungsbescheides eine Information über die Verfügbarkeit dieser Therapievariante, die laut Studien zu einer Risikoreduktion im Ausmaß von 65 bis 75 Prozent führt.

Paxlovid ist ein antivirales, oral einzunehmendes Medikament für Patientinnen und Patienten, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. In klinischen Studien zeigte sich eine Wirksamkeit von 89 Prozent in der Verhinderung von Spitalsaufnahmen und Todesfällen durch Covid-19 bei Risikopersonen. Die Therapie dauert fünf Tage lang. Verschreiben können das Medikament Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich.

Evusheld ist zugelassen für Menschen mit moderater bis schwerer Immunschwäche aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Medikamente, die möglicherweise keine ausreichende Immunantwort auf eine COVID-19-Impfung zeigen, sowie für Personen, für die eine COVID-19-Impfung nicht empfohlen wird. Das Präparat wird intramuskulär mit zwei Spritzen verabreicht. Die Behandlung erfolgt in den Spitälern und sorgt dafür, dass für einen Zeitraum von 6 Monaten schützende Antikörper vorhanden sind.

Informationen rund um die COVID-19 Schutzimpfung

Videos: Ärztinnen/Ärzte beantworten Fragen

Herzmuskelschäden durch Covid-19 möglich

Primar Univ-Prof. Dr. Peter Siostrzonek

Vorstand der Abteilung für Kardiologie am Ordensklinikum Linz

Schutz vor schwerem Verlauf und Long-Covid-Syndrom

Oberärztin Dr.in Katrin Mathes-Hufnagl

Fachärztin für Anästhesiologie und Intensivmedizin am Salzkammergut-Klinikum Gmunden

Nebenwirkungen bei der Impfung

Dr. Peter Dovjak

Stellvertretender ärztlicher Direktor am Salzkammergut-Klinikum

Sichere mRNA- und Vektorimpfstoffe

Priv.-Doz. Dr. Rainer Gattringer

Stellvertretender ärztlicher Direktor und Vorstand der Abteilung für Hygiene und Mikrobiologie am Klinikum Wels-Grieskirchen

Impfstoffe sind wirksam gegen Virus-Mutationen

Priv.-Doz. Dr. Rainer Gattringer

Stellvertretender ärztlicher Direktor und Vorstand der Abteilung für Hygiene und Mikrobiologie am Klinikum Wels-Grieskirchen

Brauchen wir einen Herdenschutz?

Primar Dozent Dr. Bernd Lamprecht

Vorstand der Klinik für Lungenheilkunde am Kepler Uniklinikum Linz

Impfung und Kinderwunsch

Univ.-Prof. Dr. Peter Oppelt

Vorstand der Universitätsklinik für Gynäkologie, Geburtshilfe und Gynäkologische Endokrinologie am Kepler Universitätsklinikum Linz

Impfung bei Genesenen

Primar Dozent Dr. Bernd Lamprecht

Vorstand der Klinik für Lungenheilkunde am Kepler Uniklinikum Linz

Impfung für Kinder und Jugendliche

Oberärztin Dr.in Christina Jirosch

Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde am Phyrn-Eisenwurzen-Klinikum Steyr

Impfung bei chronischen Erkrankungen

Oberarzt Mag. DDr. Alexander Lang

Facharzt für Innere Medizin, Leiter der Palliativstation am Phyrn-Eisenwurzen-Klinikum Steyr

Impfung während der Schwangerschaft

Oberärztin Dr.in Christine Schatz

Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Phyrn-Eisenwurzen-Klinikum Steyr

FAQ: Antworten zu häufig gestellten Fragen

Wer kann sich impfen lassen?

Alle Personen ab 5 Jahren, die in Österreich wohnhaft sind können eine kostenlose Impfung in Anspruch nehmen. Auch Personen ohne österreichische Sozialversicherungsnummer.

Sollten Sie an Vorerkrankungen oder einem erhöhtem Gesundheitsrisiko leiden, besprechen Sie die Impfung am besten mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt.

Auch für Schwangere, die sich impfen lassen möchten, ist die COVID-19-Impfung mit einem RNA-Impfstoff ab dem 2. Trimenon empfohlen. Es soll bevorzugt Cormintay von BioNTech/Pfizer verwendet werden, jedoch kann auch Spikevax von Moderna verwendet werden.

Wenn Sie schon an COVID-19 erkrankt waren, brauchen Sie dann noch eine Impfung?

Entsprechend der ursprünglichen Einschätzung war nach einer Infektion mit bisher zirkulierenden Varianten von einem Schutz für 6-8 Monate auszugehen. Auf Grund der aktuellen epidemiologischen Situation mit zunehmendem Anteil der noch infektiöseren Omikron- Variante wurde die Empfehlung angepasst:

Personen, deren PCR-bestätigte Infektion zum Zeitpunkt der Impfung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, sollen eine Impfdosis ab ca. 4 Wochen nach Infektion (PCR) oder Erkrankung (nach Genesung) erhalten. Diese Impfung ist immunologisch gesehen einer zweiten Impfung gleichzusetzen. Eine weitere Dosis wird dann ab 4 Monaten nach der ersten Impfung empfohlen.


Liegt die PCR-bestätigte Infektion bereits 6 Monate oder länger zurück, so soll wie bei ungeimpften Personen vorgegangen werden (zweiteilige erste Impfserie).

Empfehlung der Impfintervalle bzw. die Folgeimpfung in nachfolgendem Abstand zur Erstimpfung

Das Nationale Impfgremium empfiehlt folgende Impfintervalle bzw. die Folgeimpfung in nachfolgendem Abstand zur Erstimpfung: 

 

  • BioNTech/Pfizer: 21 Tage (Zeitfenster 19 bis 42 Tage)
  • Moderna: 28 Tage (Zeitfenster 21 bis 42 Tage)
  • Novavax: 21 Tage (Zeitfenster 16 bis 45 Tage)
In welchem Abstand zur Erstdosis Johnson & Johnson (Janssen) soll eine zweite Impfung verabreicht werden?

Alle Personen, die eine Dosis des Impfstoffs von Johnson & Johnson (Janssen) erhalten haben, sollen ab 28 Tagen nach der Erstimpfung eine zweite Impfung vorzugsweise mit Comirnaty von BionTech/Pfizer erhalten, bei Personen über 30 Jahre kann auch Spikevax von Moderna, verwendet werden. Eine 2. Dosis Janssen kann ebenfalls verabreicht werden, hier ist jedoch ein Intervall von mindestens 2 Monate einzuhalten.

Kann ich sowohl den Erst- als auch Zweitimpftermin selber buchen?

Ja, es können beide Termine selbst gebucht werden.  Dies bietet jedem die Möglichkeit, seinen Termin auf die persönliche zeitliche Situation abzustimmen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die vom Nationalen-Impfgremium empfohlenen Impfintervalle eingehalten werden. 

Wie können Sie Ihren Impftermin buchen?
  • Die Terminbuchung erfolgt auf dieser Seite über den Button "Jetzt Pfizer-Impftermin buchen".
  • Nach Eingabe der erforderlichen Daten, werden alle freien Impftermine für ganz Oberösterreich angezeigt.
  • Der individuell passende Termin kann im eigenen Wohnortbezirk aber auch in jedem anderen Bezirk in gewählt werden.
  • Sollte kein geeigneter Termin am Wunschstandort gefunden werden, ist eine Anmeldung für eine SMS-Benachrichtigung möglich. Dadurch werden Sie, bei Freiwerden eines Termins oder sobald neue Termine hinzugefügt werden, informiert.
    Dieses Benachrichtigungsservice kann für das Impfangebot im eigenen Bezirk oder für ganz Oberösterreich ausgewählt werden. Es werden laufend neue Termine eingebucht.
    Zeitfenster zur Zweitimpfung:
    Pfizer: 19 bis 42 Tage; Empfehlung vom Nationalen Impfgremium (NIG) 21 Tage
    Moderna: 21 bis 42 Tage; NIG-Empfehlung 28 Tage 

Abstand zur dritten Dosis siehe FAQ: In welchem Abstand zur 1. Impfserie soll eine weitere (3.) Impfung erfolgen? 

  • Der gebuchte Termin wird per E-Mail bestätigt, daher ist es besonders wichtig, die angegebene E-Mail-Adresse noch einmal auf Richtigkeit zu prüfen.
  • Die Übermittlung der Terminbestätigung kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Sicherheitshalber sollte auch der Spam-Ordner geprüft werden.
  • Es können sowohl der Erst-, Zweit- als auch Drittimpftermin selbst gebucht werden.
  • Sollten Sie einen anderen Termin buchen wollen, bitte den bisherigen Termin mittels Stornobutton im Terminbestätigungsmail stornieren und einen neuen Termin vereinbaren. Eine Doppelbuchung ist nicht möglich.
    Sollten Sie den Termin nicht mehr benötigen, weil Sie anderweitig bereits eine Impfung erhalten haben (beim Hausarzt / im Betrieb) stornieren Sie Ihren gebuchten Termin auf jeden Fall. Damit wird der Termin wieder für andere Impfinteressierte frei. 

Was müssen Sie zur Impfung mitbringen, was müssen Sie dem Impfarzt sagen?

Bitte bringen Sie Folgendes zur Impfung mit: 

  1. Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein)
  2. Impfpass (falls vorhanden)
  3. Sozialversicherungsnummer (z.B. e-card)
    Wichtig für den Eintrag in den elektronischen Impfpass!
  4. Aufklärungsbogen (den Link auf das Formular erhalten Sie ebenso bei Ihrer Terminbuchung)

Bitte informieren Sie Ihren Impfarzt vor Ort über allfällige Vorerkrankungen und bekannte Allergien. Bringen Sie einen etwaigen Allergiepass zur Impfung mit.

Der Aufklärungsbogen ist unbedingt ausgefüllt und unterschrieben zur Impfung mitzubringen:

Falls Sie Ihren Impftermin aus einem wichtigen Grund nicht einhalten können.

Bitte nehmen Sie Ihren gebuchten Impftermin nach Möglichkeit wahr. Sollte es dennoch aus einem wichtigen Grund (z.B. einer Krankheit) nicht möglich sein, finden Sie auf Ihrer Anmeldebestätigung die Möglichkeit zur Terminstornierung. Ihre bisherige Terminbuchung ist damit hinfällig und Sie können erneut auf der Buchungsplattform buchen.

In welchem Abstand zur 1. Impfserie soll eine weitere (3.) Impfung erfolgen?

Für die 3. Impfung gilt bei immunkompetenten Personen:

  • Die 3. Impfung kann bei Personen ab 18 Jahren ab 4 Monaten (off-label) nach der 2. Impfung durchgeführt werden.
  • Laut Maßnahmenverordnung wird ein Intervall unter 120 Tage zwischen 2. und 3. Impfung nicht als 3. Impfung gewertet und dies ist auch aus medizinischen Gründen nicht sinnvoll.
  • Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren kann 6 Monate nach der 2. Impfung eine dritte Dosis verabreicht werden, in Einzelfällen kann nach ärztlicher Individual-Einschätzung eine Impfung auch bereits nach 4 Monaten erfolgen.
  • Genesene, die bereits zwei Impfungen nach Genesung erhalten haben: 3. Impfung ab 6 Monaten nach der 2. Dosis
  • Personen mit durchgemachter Infektion zwischen 1. und 2. Dosis wird einen 3. Impfung ab 6 Monaten nach der 2. Impfung empfohlen. 
  • Personen mit durchgemachter Infektion nach vollständiger erster Impfserie (Impfdurchbruch): 3. Impfung kurz vor 180 Tage nach Genesung bzw. 6 Monate nach der 2. Impfung, wobei das längst mögliche Intervall empfohlen wird.
  • Bei schwerwiegend immungeschwächten bzw. stark immunsupprimierten Personen wird eine Kontaktaufnahme mit den behandelnden ÄrtzInnen empfohlen. 

Tabelle für Vorerkrankungen und Risiken für einen schweren Verlauf von COVID-19:

  • Trisomie 21 
  • Schwangerschaft
  • Personen mit Demenz, intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen, Personen mit körperlichen Behinderungen mit erhöhtem Risiko für schweren COVID-19-Verlauf 
  • Adipositas (BMI 30)
  • Funktionelle oder strukturelle Lungenerkrankungen, die eine dauerhafte tägliche medikamentöse Therapie benötigen wie z.B. COPD, Asthma bronchiale, Mukoviszidose etc.
  • Funktionelle oder strukturelle Herzerkrankungen, die eine dauerhafte tägliche medikamentöse Therapie benötigen wie z.B. Vorhofflimmern, Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheit, arterielle Hypertonie, etc.
  • Krebserkrankung
  • Immundefizienz oder Erkrankung, die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden muss wie z.B. mit Cyclosporin, Tacrolimus, Mycophenolat, Azathioprin, Methotrexat, Tyrosinkinaseinhibitoren, laufender Biologikatherapie (bei nicht onkologischer Diagnose) oder Knochenmarkstransplantation innerhalb der letzten 2 Jahre
  • Organtransplantation innerhalb des letzten Jahres oder geplante Organtransplantation (auf Warteliste gelistet) oder bei Graft vs Host Disease
  • HIV-Infektion
  • Chronische Nierenerkrankungen mit Einschränkung der Nierenfunktion
  • Chronische Lebererkrankungen mit Einschränkung der Leberfunktion
  • Diabetes mellitus
  • Zerebrovaskuläre Erkrankungen/Apoplex und andere chronische neurologische Erkrankungen
  • Chronische entzündliche Darmerkrankungen, Autoimmunerkrankungen und rheumatische Erkrankungen
  • Psychiatrische Erkrankungen (z.B. bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression)
  • Sonstige Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen, die einen ebenso schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 wie bei den hier gelisteten Krankheitsbildern annehmen lassen
Für welche Personen wird derzeit keine weitere Impfdosis empfohlen?

Für immunkompetente Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 11 Jahren die bereits beide Teilimpfungen erhalten haben.

Erhalten genesene Personen auch eine weitere Impfdosis?
  • Genesene, die innerhalb von 6 Monaten nach Infektion nur eine Impfung erhalten haben, sollen gemäß der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums wie vollständig geimpfte Personen angesehen werden. Sie bekommen genauso wie oben angeführt nach 4 Monaten ihre weitere Impfdosis.
  • Personen, die nach Vorliegen neutralisierender Antikörper nur einmalig geimpft wurden bzw. bei denen die PCR-bestätigte Infektion länger als 6 Monate vor der Impfung erfolgte, sollen umgehend eine weitere Impfung erhalten, um bestmöglich gegen die zirkulierenden Virusvarianten geschützt zu sein. Dies gilt auch für Personen, bei denen der Zeitpunkt der Infektion zum Zeitpunkt der Impfung gar nicht bekannt war.  
  • Genesene, die bereits zwei Impfungen nach Genesung erhalten haben: 3. Impfung 6 Monate nach der 2. Dosis
  • Personen mit durchgemachter Infektion nach vollständiger erster Impfserie (Impfdurchbruch): 3. Impfung kurz vor 180 Tage nach Genesung bzw. 6 Monate nach der 2. Impfung, wobei das längst mögliche Intervall empfohlen wird.
Welche Impfstoffe werden für die weitere Impfung verwendet?

Für die weitere bzw. dritte Impfung sind prinzipiell mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer oder Spikevax von Moderna) einzusetzen. Bei Personen unter 30 Jahren soll Comirnaty von BioNTech/Pfizer eingesetzt werden. Seit 14.12.2021 gibt es auch eine Zulassung der EMA für Janssen als dritte Dosis nach 2 Dosen mRNA Impfstoffen, frühestens 6 Monate nach 2. Dosis. Aus medizinischer Sicht ist jedoch die 3. Dosis bereits ab 4 Monate (off-label) nach der 2. Dosis empfohlen. 

Grüner Pass

Neue Darstellung der Auffrischungsimpfungen im Grünen Pass

Eine EU-Regelung führt mit 1. Februar 2022 zu einer neuen Darstellung der Impfzertifikate im Grünen Pass:

Genesene, die sich nach ihrer Infektion zweimal impfen lassen, haben künftig den Eintrag 3/1 statt bisher 3/3. Bei Personen, die als erste Dosis den Impfstoff Janssen erhalten haben, steht nach dem Zweitstich 2/1 und nach dem Booster 3/1 im Pass (egal mit welchem Impfstoff). Dafür ist aber ein neues Impfzertifikat notwendig. Dieses kann über gesundheit.gv.at heruntergeladen oder bei den berechtigten Stellen, beispielsweise Apotheken, ausgedruckt werden. Impfzertifikate, die ab dem 1. Februar 2022 neu ausgestellt werden, enthalten bereits die neuen Informationen. Die "alten" Impfzertifikate bleiben gültig. Bei zwei- oder dreifach geimpften Personen, die sich bisher nicht infiziert haben, steht auch künftig 2/2 oder 3/3 im Grünen Pass.

Geänderte Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate

Mit 1. Februar 2022 ändert sich die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise: Die erste Impfserie (2 Impfungen oder Genesung + 1 Impfung) ist künftig nur noch 180 Tage, das Impfzertifikat der Booster-Impfung (3 Impfungen oder Genesung + 2 Impfungen) weiterhin 270 Tage gültig.

Die Mindestdauer von 120 Tagen zwischen der zweiten und der dritten Dosis wurde vom Bund per Verordnung festgelegt und fachlich auch vom Nationalen Impfgremium empfohlen. Die Änderung der Gültigkeitsdauer der Impfnachweise bzw. der Impfzertifikate betrifft nur die Anwendung für den Grünen Pass. Für die Einreise nach Österreich sind andere Nachweise der Schutzimpfungen weiterhin 270 Tage gültig.

eImpfpass-Korrekturen und Nachträge

Sie wurden auf einer öffentlichen Impfstraße geimpft und es fehlt Ihnen der elektronische Nachweis einer Impfung im eImpfpass bzw. ist ein Nachweis fehlerhaft?

Dann klicken Sie auf den nachstehenden Button "eImpfpass-Korrekturen und Nachträge für Impfstellen" und füllen das Formular aus. 

WICHTIG: Sollten Sie eine Impfung bei einer niedergelassenen Ärztin bzw. einem niedergelassenen Arzt erhalten haben, wenden Sie sich bitte an diesen.

Mehrsprachige Informationen