Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat gewählt werden.
Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden.
Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen an die Zulassungsadresse per Post zugesendet.
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