Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
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Lenken von Motorfahrrädern - Mopedausweis

Informationen zu den Änderungen beim Lenken von Motorfahrrädern

Aufgrund einer Änderung des Führerscheingesetzes benötigen alle Personen, die keinen gültigen Führerschein haben, zum Lenken eines Motorfahrrades einen Mopedausweis.

 

Mopedlenker, die glaubhaft machen, dass sie vor dem 1.9.2009 zulässigerweise ein Motorfahrrad gelenkt haben ohne im Besitz eines Mopedausweises zu sein, ist von einer ermächtigten Einrichtung (Fahrschule, ÖAMTC oder ARBÖ) ein Mopedausweis auszustellen.

 

Dies ist nur mehr bis 1.9.2011 möglich!

 

Wer bis dahin keinen Ausweis hat, muss eine theoretische und praktische Ausbildung machen!

Das Lenken eines Mopeds kann man z.B. durch einen Zulassungschein oder die Erklärung (Bestätigung) eines Mopedbesitzers, dass man dessen Moped gelenkt hat, glaubhaft machen.

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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