Der Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot–Karte" wird folgenden Drittstaatsangehörigen (also Angehörigen von Staaten, die nicht Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind) zur befristeten Niederlassung und Ausübung einer bestimmten, qualifizierten Erwerbstätigkeit quotenfrei erteilt:
- Besonders Hochqualifizierte
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte
- Studienabsolventen
- Selbständige Schlüsselkräfte
- Start-up-Gründer
Örtlich zuständig sind die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate des beabsichtigten Wohnsitzes des Fremden. Die Beurteilung über das Vorliegen der jeweiligen Kriterien – teils anhand eines Punktesystems – obliegt dem Arbeitsmarktservice.
Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot – Karte" kann auch vom Arbeitgeber für den Fremden bei der nach dem beabsichtigten Wohnsitz zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat eingebracht werden.
Wenden Sie sich hinsichtlich beizubringender Unterlagen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kosten:
- Für Personen ab 6 Jahren 160,00 Euro
- Für Kinder unter 6 Jahren 145,00 Euro
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen