Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land
Spitalskystraße 10a • 4400 Steyr
Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99
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Taxilenkerausweis

Als Lenkerin oder Lenker im Fahrdienst des Taxi-Gewerbes (Taxilenker) dürfen nur Personen tätig werden, die einen "Taxilenkerausweis" besitzen. Den Ausweis hat die nach dem Standort des Gewerbebetriebes, in dem die Taxilenkertätigkeit ausgeübt werden soll, örtlich zuständige Behörde auszustellen.

 

Voraussetzungen für Ausstellung des Taxilenkerausweises:

  • die Bewerberin einer Lenkberechtigung für die Klasse B besitzt und sich nicht im Probezeitraum befindet
  • nachweist, dass er mindestens das Jahr vor der Antragstellung hindurch Kraftfahrzeuge, ausgenommen Zugmaschinen, tatsächlich gelenkt hat
  • körperlich so leistungsfähig ist, dass Gepäckverladung möglich ist
  • vertrauenswürdig ist; Erhebungszeitraum ist 5 Jahre vor Antragstellung
  • das 20. Lebensjahr vollendet hat
  • die Taxilenkerprüfung erfolgreich abgelegt hat
  • Nachweis über die Unterweisung der lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalles im Ausmaß von mind. 6 Stunden

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag auf Ausstellung eines Taxilenkerausweises
  • Kopie des Führerscheines
  • Prüfungszeugnis über abgelegte Taxilenkerprüfung

Gebühr:

Bundesabgabe 26,40 Euro

Verwaltungsabgabe 21,80 Euro

 

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 7:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb der Kundenzeiten möglich.

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Telefon (+43 7252) 523 61-0 • Fax (+43 7252) 523 61-27 13 99E-Mail bh-se.post@ooe.gv.at

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