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Jedes Kind braucht einen eigenen Reisepass

Ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind beim Grenzübertritt einen eigenen Kinderpass als Reisedokument.Ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind beim Grenzübertritt einen eigenen Kinderpass als Reisedokument. Aus aktuellem Anlass erinnert die Bezirkshauptmannscha

Seit Anfang September läuft eine gemeinsame Informationskampagne des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres, um die Österreicherinnen und Österreicher auf das Auslaufen der Kindermiteintragung im Reisepass im Juni 2012 aufmerksam zu machen. Auch 2012 wird in Inseraten, Hörfunkspots sowie im Internet darüber informiert, dass spätestens ab Juni 2012 jedes Kind einen eigenen Reisepass für Auslandsreisen benötigt.

 

"Im Juni 2012 verlieren alle noch bestehenden Kindermiteintragungen ihre Gültigkeit. Bereits jetzt sollten die Eltern daran denken, dass für die Urlaubsreise 2012 ihre Kinder eigene Reisepässe brauchen. Wer rechtzeitig und nicht erst kurz vor Urlaubsantritt beantragt, vermeidet so längere Wartezeiten bei den Passbehörden", sagt Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner. Außenminister Dr. Michael Spindelegger erklärt dazu: "Mit dem Ende der Kindermiteintragung wird auch eine wichtige Maßnahme der EU im Kampf gegen den grenzüberschreitenden Kinderhandel realisiert. Das Prinzip 'ein Kind - ein Pass' dient also auch dem Schutz unserer Kinder."

 

Bereits seit dem 15. Juni 2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern und jeder - also auch jedes Kind - bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip (Gebühr für den Kinderreisepass mit Chip: 30,00 Euro). Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben noch bis 14. Juni 2012 gültig. Nach diesem Datum werden diese automatisch ungültig. Spätestens ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind bei einer Auslandsreise einen eigenen Reisepass. Die Gültigkeit des elterlichen Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon aber unberührt: Der Reisepass gilt bis zum darin gedruckten Ablaufdatum. 

 

Gültigkeitsdauer von Kinder-Reisepässen

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr beträgt die Gültigkeitsdauer zwei Jahre.

  • Ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss der Reisepass für ein Kind alle fünf Jahre erneuert werden.
  • Ab dem zwölften Lebensjahr wird ein Reisepass mit Fingerabdruck mit 10-jähriger Gültigkeit ausgestellt.


Aus aktuellem Anlass erinnert das Innenministerium daran, dass auch innerhalb der EU bzw. des Schengen-Raums prinzipiell Reisedokumente - also entweder ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis - mitzuführen sind. Ein Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Ein Grenzübertritt ohne Reisdokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar. 

 

Es wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Auslandsreise über die jeweiligen Einreisebestimmungen zu informieren und die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen. Insbesondere außerhalb des Schengen-Raums können die Einreisebestimmungen sehr unterschiedlich sein. So verlangen einige Staaten, dass der Reisepass mindestens sechs Monate über die Wiederausreise hinaus gültig sein muss.

 

Seit dem 15. März 2010 gibt es den "Ein-Tages-Expresspass". Dabei handelt es sich um einen regulär gültigen Reisepass, welcher an jede Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten, unabhängig vom Wohnsitz, beantragt werden.

Tausende Reisepässe verlieren pro Jahr ihre Gültigkeit. Vor allem in den Monaten März bis Juli wird es zu einem erhöhten Andrang in den Passämtern kommen. Wer eine Reise plant, sollte also rechtzeitig prüfen, ob sein Reisepass noch gültig ist.

Es empfiehlt sich vor jedem geplanten Urlaub zu kontrollieren, wie lange der Reisepass noch gültig ist, denn bei jeder Reise muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden – auch bei Reisen in die EU-Staaten.

Folgende Punkte sind zu beachten, wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen:

  • Die Reisepass-Beantragung ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Der neu ausgestellte Sicherheitsreisepass wird in ca. fünf Arbeitstagen an Ihre Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt.
  • Vergessen Sie bitte nicht ein Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht (Informationen dazu unter www.bmi.gv.at/passbild) und bringen Sie Ihren derzeitigen Reisepass zur Antragstellung mit. Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (siehe weiterführende Informationen unter www.help.gv.at) / der Datumsnachweis des Fotos ist bei der Beantragung vorzulegen! 
  • Folgende Gebühren sind zu entrichten: für Kleinkinder bis zwei Jahre ist der Reisepass gratis; der Pass für Kinder von zwei bis zwölf Jahren kostet 30,00 Euro; ein Pass für Personen ab zwölf Jahre kostet 75,90 Euro.

Weiterführende Informationen:

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten wird eine Terminvereinbarung empfohlen!

Kundenzeiten für das Referat Soziales (Sozialhilfe, Chancengleichheit und Zentrum für Betreuung und Pflege) mit Standort Landesdienstleistungszentrum:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Nutzen Sie auch unser umfangreiches Online-Angebot!



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