Fremde bedürfen für den Aufenthalt in Österreich einer Bewilligung oder Dokumentation des Aufenthaltsrechtes
Arbeiten in Österreich
Kostenlose Beratung bei der Beantragung verschiedener Aufenthaltstitel durch die Austrian Business Agency (ABA)
Die Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt der Austrian Business Agency berät kostenfrei zur Beantragung der folgenden Aufenthaltstitel (§ 20h AuslBG):
- Rot-Weiß-Rot – Karte
- Rot-Weiß-Rot – Karte plus (z.B. Verlängerungsfall nach „Rot-Weiß-Rot – Karte“, Forscher)
- Blaue Karte EU
- Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger, Lichtbildausweis für EWR-Bürger, Aufenthaltskarte
- Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürger und Daueraufenthaltskarte
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger (und deren Familienangehörige)
- Niederlassungsbewilligung – Forscher (und deren Familienangehörige)
- Familienangehöriger (für Familienangehörige von Österreichern)
- Daueraufenthalt – EU
Weiterführende Informationen
Der Themenbereich Migration (NAG) wird bei den nach dem jeweiligen Wohnsitz zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden oder den Magistraten bearbeitet.
Weiterführende Informationen
- www.help.gv.at - Formulare im Fremdenrecht .
- www.bmeia.gv.at - Österreichische Berufsvertretungsbehörden .
- www.integrationsfonds.at - Österreichische Integrationsfonds .
- www.sprachportal.at - Infos zu Deutschkursen und Lernunterlagen .
- www.bmi.gv.at .
- www.help.gv.at - Amtshelfer Online .
- www.migration.gv.at .
- www.workinaustria.com - Immigration Guide Austria .