Daueraufenthalt – EU
Dieser Aufenthaltstitel gilt im Wesentlichen für Drittstaatsangehörige, die in den letzten fünf Jahren ununterbrochen tatsächlich niedergelassen waren. Für die erstmalige Erteilung von "Daueraufenthalt – EU" ist der Nachweis über Modul 2 der Integrationsvereinbarung zu erbringen (das sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens und die vertiefte Vermittlung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung).
Hinweis: Der Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt – EU" ermöglicht prinzipiell einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich und ist unbefristet erteilt, die Karte muss aber alle fünf Jahre erneuert werden.
Wenden Sie sich hinsichtlich beizubringender Unterlagen an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kosten:
- Für Personen ab 6 Jahren 210,00 Euro
- Für Kinder unter 6 Jahren 195,00 Euro
Weiterführende Informationen