Seit 23.3.2012 gelten die neuen Bestimmungen der Wasserstraßen-Verkehrsordnung sowie der Schifffahrtsverkehrsordnung auf Seen und Flüsse.
Die neuen Bestimmungen betreffen unter anderem die schifffahrtsrechtliche Bewilligung von Wassersportveranstaltungen, Wasserfesten und sonstigen Veranstaltungen, insbesondere solchen, die zu einer Ansammlung von Fahrzeugen oder Schwimmkörpern führen oder die Schifffahrt behindern oder gefährden können, sowie den mit solchen Veranstaltungen in Zusammenhang stehenden Proben und Übungen.
Die genauen Änderungen