Mit 1. Jänner 2014 ist eine Änderung betreffend der behördlichen Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft getreten.
Für die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung sind seitdem nicht mehr die Bezirkshauptmannschaften sondern die Landespolizeidirektionen zuständig.
Privateinlader sowie befugte Vertreter von Firmen und Vereinen wenden sich an die für ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmen-/Vereinssitz zuständige Landespolizeidirektion bzw. Polizeiinspektion und können dort eine kostenfreie "Elektronische Verpflichtungserklärung“ (EVE) abgeben.
Für den Bezirk Rohrbach kann die EVE bei der Polizeiinspektion Rohrbach abgegeben werden. Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung!
Kontaktadresse:
Polizeiinspektion Rohrbach
Am Teich 2
4150 Rohrbach
TelNr.: (+43 59133) 4250
E-Mail: pi-o-rohrbach@polizei.gv.at
Elektronische Verpflichtungserklärung - EVE
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr; Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr
Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99 • E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at