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Führerscheinverlängerungen C und C1

Führerscheinverlängerung Klasse C und C1, Empfehlung einer frühzeitigen Verlängerung

Beruftskraftfahrer, denen vor dem 10. September 2009 eine Lenkberechtigung der Klasse C1 oder C erteilt wurde und die Kraftfahrzeuge lenken, für die eine Lenkberechtigung der Klasse C 1 oder C erforderlich ist, haben nach dem Güterbeförderungsgesetz spätestens ab dem 10. September 2014 einen Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen.

 

Der Fahrerqualifizierungsnachweis ist auf fünf Jahre befristet und wird von der Behörde nach Vorlage einer Bescheinigung über die Weiterbildung ausgestellt und im Führerschein oder auf der Fahrerbescheinigung eingetragen.

 

Um doppelte Kosten zu vermeiden, sollten vor allem Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.

 

Aufgrund des im Sommer besonders starken Kundenandrangs in der Bürgerservicestelle und gleichzeitigen karenz- und pensionierungsbedingten Personalengpässen wird daher empfohlen, mit der Verlängerung des Führerscheines aufgrund der nötigen Eintragung des Fahrerqualifizierungsnachweises nicht bis September zuzuwarten. Beantragen Sie möglichst schon jetzt im Frühjahr die Eintragung des Fahrerqualifizierungsnachweises in den Führerschein, um nicht die langen Wartezeiten im Sommer in Kauf nehmen zu müssen und sich rechtzeitig die Eintragung der Fahrergrundqualifikation vor dem 10. Setember 2014 zu sichern. 

Vereinbaren Sie online einen Termin mit der Bürgerservicestelle, Migrationsabteilung oder dem Sanitätsdienst!

Gerade in unserer Bürgerservicestelle ist der Kundenandrang sehr individuell. Wenn sehr viele Kundinnen und Kunden gleichzeitig zu uns kommen, können auch Wartezeiten nicht ausgeschlossen werden. Daher bieten wir Ihnen eine Online-Terminvereinbarung an. Unabhängig von Ort und Zeit können Sie mit uns einen Termin vereinbaren und ohne Wartezeit direkt in die Bürgerservicestelle kommen. Durch die Online-Terminvereinbarung sind die Termine für Sie leichter planbar und freie Termine können jederzeit online eingesehen werden.

Bitte informieren Sie sich vorher über die benötigten Unterlagen unter "Leistungen von A bis Z".

Auch für Betriebe und Gewerbetreibende bieten wir ein neues Service an: Termine für den Anlagensprechtag können ab sofort online gebucht werden.

Wir freuen uns, mit diesem Service ein zeitgemäßes und einfaches Angebot für unsere Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen zu können!

Angebote zur Online-Terminvereinbarung

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch am Montag- und Donnerstagnachmittag möglich.

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