Die Bezirkshauptmannschaften Oberösterreichs informieren Sie hier über umweltrechtliche Bestimmungen, die in ihren Aufgabenbereich fallen. Beachten Sie bitte, dass in Städten mit eigenem Statut oder in Gemeinden, in denen Bundespolizeibehörden ihren Sitz haben, die Aufgaben der Bezirkshauptmannschaften in umweltrechtlichen Fragen von einer dieser beiden Behörden wahrgenommen werden.
Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr
Bürgerservicestelle Eferding:
Montag und Donnerstag von 07:30 bis 12:00 Uhr und
Dienstag (Bürgertag) von 07:30 bis 17:00 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung sind Termine selbstverständlich auch außerhalb dieser Kundenzeiten möglich.
Bezirkshauptmannschaften Grieskirchen und Eferding • Manglburg 14 • 4710 Grieskirchen
Telefon (+43 7248) 603-0 • Fax (+43 732) 7720-264399 • E-Mail bh-gr-ef.post@ooe.gv.at