Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
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Kundmachung gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz 2004
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Tier: Katze
Beschreibung: männlich, kastriert, 3-färbig, mittleres Alter
aufgefunden am: 26.03.2025
Angaben zum Fundort: 4070 Eferding, Nikola-Tesla-Straße 1
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Kundmachung gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz 2004
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Auffindung eines Tieres
Tier: Katze
Beschreibung: weiblich, grau-weiß, Alter unbekannt
aufgefunden am: 14.03.2025
Angaben zum Fundort: 4081 Hartkirchen
Kundmachungen der Anlagenabteilung
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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Bekanntgabe gemäß § 14 Abs. 4 Oö. ROOG 1994 iVm § 2 Abs. 1 Z 1 Umweltprüfungsverordnung für Raumordnungsprogramme
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Erlassung eines Raumordnungsprogramms über Teil 1 der Energieraumplanung zur Errichtung von Windkraft- und freistehenden Photovoltaikanlagen (Oö. Energieraumplanungsverordnung Teil 1 - Ausschlusszonen)
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22. April 2025, 08:30 Uhr, Mihai und Denisa SIPOS, Fraham
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Errichtung von Anlagen und Kompensations-
maßnahmen im Hochwasserabflussbereich
des Dachsbergerbaches – wasserrechtliche Überprüfung -
22. April 2025, 13:30 Uhr, Michael und Dr. Karin Hofer, Prambachkirchen
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Errichtung eines 3. Fischteiches und von 2 fischfreien Kleingewässern -
wasserrechtliche Überprüfung -
28. April 2025, 09:30 Uhr, VLW Vereinigte Linzer Wohnungsgenossenschaften Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Alkoven
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Aufschüttung zur Hochwasserfreilegung einer Baufläche und Errichtung
von schutz- und regulierungswasserbaulichen Anlagen
auf dem Gst. Nr. 502/1, KG Hartheim, im Hochwasserabflussbereich des
Hartheimer Baches - wasserrechtliche Bewilligung -
28. April 2025, 14:00 Uhr, Roland Miniberger, Scharten
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Siedlungserweiterung Rexham-Minibergergründe,
Ableitung von Niederschlagswässern
über ein Regenrückhaltebecken und
einen unbenannten Zubringer in den Planbach –
wasserrechtliche Überprüfung -
06. Mai 2025, 08:30 Uhr, Silvia Pühringer, Haibach/D.
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Änderung der bestehenden gastgewerblichen
Betriebsanlage in Haibach ob der Donau;
– gewerbebehördliche Genehmigung
– baubehördliche Bewilligung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Alkoven .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aschach/D. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule Eferding-Nord .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Sportmittelschule Eferding-Süd .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hartkichen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Prambachkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Eferding: Kundmachung: gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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