Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
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Kundmachung gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz 2004
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Auffindung eines Tieres
Katze (Europäisch Kurzhaar)
Beschreibung: weiblich, ca. 2-3 Monate, schwarz-weiß
aufgefunden am: 30.10.2024
Angaben zum Fundort: 4070 Eferding, Kupfernagel / Stroheimstraße
Kundmachungen der Anlagenabteilung
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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20. Februar 2025, 08:30 Uhr, Marktgemeinde Prambachkirchen
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Errichtung eines Nutzwasserbrunnens am Sportplatz;
wasserrechtliche Bewilligung -
20. Februar 2025, 10:30 Uhr, Land Oberösterreich, Fraham
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Projekt B129 - Eferdinger Straße Querungshilfe Raffelding, Niederschlagswasserableitung - wasserrechtlichte Bewilligung
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20. Februar 2025, 14:00 Uhr, Land Oberösterreich, Alkoven
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Versickerung von Oberflächenwässern beim Bestandsausbau der B129 Eferdinger Straße in Alkoven, km 16.100 16.925 - wasserrechtliche Überprüfung
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25. Februar 2025, 09:30 Uhr, Gemeinden Pupping und Hartkirchen
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Herstellung der Durchgängigkeit bzw. Umbau der Rampe Karling in der Aschach
wasserrechtliche Überprüfung -
25. Februar 2025, 13:00 Uhr, Wasserverband Innbach und Zubringer
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Renaturierung und Strukturierungsmaßnahmen am Innbach (Teil 4)
wasserrechtliche Überprüfung -
27. Februar 2025, 08:30 Uhr, Lagerhaus Eferding-Oö. Mitte eGen
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Ableitung von Oberflächen- und Dachwässern vom Standort Grieskirchner Straße 6, 4731 Prambachkirchen, in den Prambach; wasserrechtliche Bewilligung
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03. März 2025, 08:30 Uhr, Herbst-Jehlicka Andrea, 4072 Alkoven
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Errichtung von Anlagen im Hochwasserabflussbereich des Gumpoldingerbaches
nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung -
03. März 2025, 10:00 Uhr, Pichler Christian, 4070 Fraham
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gedrosselte Niederschlagswasserableitung in den Gumpoldingerbach in der Gemeinde Alkoven -
wasserrechtliche Bewilligung -
03. März 2025, 10:00 Uhr, Pichler Christian, 4070 Fraham
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Errichtung von Anlagen im Hochwasserabflussbereich des Gumpoldingerbaches
wasserrechtliche und nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung -
04. März 2025, 08:30 Uhr, Garant-Tiernahrung Gesellschaft m.b.H., Aschach/D.
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Änderung der genehmigten Betriebsanlage durch Errichtung eines Biofilters und Ausweitung der Geruchsemissionen am Standort 4082 Aschach;
gewerbebehördliche Genehmigung -
06. März 2025, 09:00 Uhr, FKK-Sportliga Linz, 4072 Alkoven
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Wasserversorgungsanlage, WB-PZ: 405/0814;
I. Einbau einer UV-Entkeimungsanlage - wasserrechtliche Bewilligung
II. Heranführung des Schutzgebietes an den Stand der Technik -
06. März 2025, 14:00 Uhr, Watzenböck Markus, 4731 Prambachkirchen
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Wasserversorgungsanlage, WB-PZ: 405/0695;
I. Einbau einer Nitratreduzierungsanlage;
II. Anpassung des Schutzgebietes an den Stand der Technik;
wasserrechtliche Bewilligung -
18. März 2025, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft Eferdinger Becken, 4070 Pupping
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1. Detailprojekt Abteilung 11 (Hörstorf Nord) und 14 (Alkoven)
2. Detailprojekt Abteilung 03 (Schaumberg Nord)
3. Detailprojekt Abteilung 06 (Hinzenbach Nord);
wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung) -
18. März 2025, 13:30 Uhr, Wassergenossenschaft Eferdinger Becken, 4070 Pupping
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Grundwasserentnahme aus 4 Brunnen in Alkoven und Pupping zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen - wasserrechtliche Bewilligung
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18. März 2025, 15:00 Uhr, Wassergenossenschaft Eferdinger Becken, 4070 Pupping
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Grundwasserentnahme aus Brunnen Nr. 68/2/5 und 37, zum Zweck der Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen - wasserrechtliche Überprüfung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Alkoven .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aschach/D. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule Eferding-Nord .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Sportmittelschule Eferding-Süd .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hartkichen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Prambachkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Eferding: Kundmachung: gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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