Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
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Kundmachung gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz 2004
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Auffindung eines Tieres
Katze (Europäisch Kurzhaar)
Beschreibung: weiblich, ca. 2-3 Monate, schwarz-weiß
aufgefunden am: 30.10.2024
Angaben zum Fundort: 4070 Eferding, Kupfernagel / Stroheimstraße
Kundmachungen der Anlagenabteilung
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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21. November 2024, 13:00 Uhr, AGRANA Stärke GmbH, Aschach/D.
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Änderung der genehmigten Betriebsanlage durch
Erneuerung Biofilteranlage und Ausweitung der
genehmigten Geruchsfracht am Standort Aschach;
gewerbebehördliche Genehmigung -
25. November 2024, 08:30 Uhr, Union Reit- und Fahrverein Eferding, Eferding
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Anlagen im HWA-Bereich des Dachsbergerbaches und
des Sandbaches inkl. Kompensationsmaßnahmen
auf Gst. Nr. 640/2, KG Eferding –
wasserrechtliche Bewilligung -
26. November 2024, 08:30 Uhr, Harald Pointner, Pupping
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Errichtung eines Carports im Hochwasserabflussbereich
30-jährlicher Hochwässer der Donau;
wasserrechtliche Bewilligung -
26. November 2024, 10:00 Uhr, DI (FH) Alexander Meister, Hinzenbach
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Errichtung einer Ufersicherung am Pulvermühlbach -
wasserrechtliche Bewilligung -
26. November 2024, 13:30 Uhr, Haller Immovilien GmbH, Eferding
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Errichtung von Anlagen im Hochwasserabflussbereich
30-jährlicher Hochwässer des Dachsbergerbaches im
Zuge des Neubaus einer Wohnhausanlage;
wasserrechtliche Überprüfung -
03. Dezember 2024, 14:00 Uhr, DI Dr. Helmut und Barbara Holl, Haibach/D.
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Kleinkläranlage mit Ableitung der vorgereinigten Abwässer
in die Donau - wasserrechtliche Bewilligung (Wiederverleihung)
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Alkoven .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Aschach/D. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule Eferding-Nord .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Sportmittelschule Eferding-Süd .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hartkichen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Prambachkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Eferding: Kundmachung: gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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