Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
Garnisonstraße 3 • 4560 Kirchdorf an der Krems
Telefon (+43 7582) 685-0 • Fax (+43 7582) 685-265 399
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Landeswappen Oberöstereich

Pflegeausgleich für ökologisch wertvolle Flächen

Vorrangiges Ziel dieser Aktion ist es, dem zunehmenden Artenrückgang infolge Nutzung und Kultivierung der Landschaft entgegenzuwirken.


Durch Verzicht auf intensive Bewirtschaftung bzw. Fortsetzung der bisherigen extensiven Pflegemaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen können Lebens- und Rückzugsräume sowohl für Pflanzen als auch für Tiere geschaffen oder aber erhalten werden.


Die mit der Extensivierung verbundenen Ertragsentgänge sowie die oftmals erschwerte Bewirtschaftung (zB durch Steillagen, Feuchte) werden durch jährliche Prämien ausgeglichen.

Wer wird gefördert?

  • ÖPUL: Gefördert werden natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften (Geschäftsanteil von Gebietskörperschaften max. 25 %).
  • Landesförderung: Gefördert werden natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, die wertvolle Flächen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften.

Was wird gefördert?

Erhalt und Pflege ökologisch wertvoller Wiesen und Weiden (Wiesentypen wie zB Moorwiesen, saure Feuchtwiesen, Halbtrockenrasen, Bürstlingsrasen usw.) für die Dauer von 5 oder 10 Jahren.


Die Förderung wird in ganz Oberösterreich angeboten und entspricht der Maßnahme "Pflege ökologisch wertvoller Flächen" des Österr. Umweltprogrammes (ÖPUL) und ist von Antragstellern, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, in den ÖPUL-Mehrfachantrag einzubringen. In diesem Fall stellt die Naturschutzabteilung die notwendige Projektbestätigung aus.
 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

1. Verzicht auf:

  • Wirtschafts- und Handelsdünger
  • Pflanzenschutzmittel
  • Klärschlamm und Klärschlammkompost
  • Beweidung von Weichböden
  • Aufforstung und Entwässerung
  • Entsteinung, Geländekorrekur
  • Entfernung von Landschaftselementen

2. Bewirtschaftungsmaßnahmen:

 Schnittzeitauflage: Die erste Mahd erfolgt frühestens ab 1.7. oder gemäß Vereinbarung mit dem Gutachter
 Herbstbeweidung bzw. eine zweite Mahd von Wiesen ist möglich
 Spezielle, projektbezogene Zusatzvereinbarungen sind möglich

Wie wird gefördert?

Die Prämie pro Hektar und Jahr orientiert sich an Ertragsentgang und Bewirtschaftungserschwernis und liegt bei 6 Prämienstufen zwischen 218,0185 EUR (ATS 3.000,00) und 872,0740 EUR (ATS 12.000,00).

Vom Antragsteller beizubringende Unterlagen:

bei ÖPUL-Teilnahme:

  • Antrag auf Ausstellung einer Projektbestätigung für die ÖPUL-Maßnahme "Pflege ökologisch wertvoller Flächen"
    Kopie des Katasterplanes, auf dem die Flächen eingezeichnet sind
  • Kopie von Flächenbogen und Flächennutzung des letzten Mehrfachantrages

bei Landesförderung:

  • Antrag auf Gewährung einer Prämie für die Pflege ökologisch wertvoller Flächen
  • Kopie des Katasterplanes, auf dem die Flächen eingezeichnet sind
  • Kopie von Flächenbogen und Flächennutzung des letzten Mehrfachantrages – wenn vorhanden

Förderungsabwicklung:

Der Antrag ist bis 31. März des Antragsjahres (bei Auszahlung Land , Naturschutzabteilung) bzw. des Jahres vor Mehrfachantragstellung (bei ÖPUL-Teilnahme, Auszahlung Agrarmarkt Austria) bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Im Laufe des Sommers erfolgt eine Beurteilung der Flächen durch den Bezirksbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz. Im Herbst ergehen die für den ÖPUL-Mehrfachantrag des Folgejahres nötigen Projektbestätigungen bzw. wird die Landesförderderung ausbezahlt. Die Auszahlung der Prämie erfolgt jährlich.

Antragstellung:

Bezeichnung des Formulars:
Antrag auf Gewährung eines Pflegeausgleiches für ökologisch wertvolle Flächen

 
Erhältlich bei:

  • der/m Bezirksbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz (Bezirkshauptmannschaft)
  • ihrer zuständigen Bezirksbauernkammer
  • Amt der Oö. Landesregierung
     

Kundenzeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Bei dringlichen Angelegenheiten sind Termine auch außerhalb der Kundenzeiten möglich!

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