Wir stehen Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag | 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Aufgrund der sehr hoher Zahlen an Covid-19-Erkrankungen ersuchen wir weiterhin um vorherige Terminvereinbarung.
Weiterführende Informationen
Viele Reisepässe laufen ab – rechtzeitiges Beantragen spart Zeit
Bevorstehende Urlaubszeit
Vor allem in der Urlaubszeit kommt es immer wieder vor, dass erst kurz vor der Abreise festgestellt wird, dass das Reisedokument abgelaufen ist oder nicht mehr die nötige Gültigkeit aufweist. Bitte werfen Sie einen kurzen Blick auf das Ablaufdatum Ihres Reisepasses – um Schwierigkeiten schon vor Urlaubsantritt zu vermeiden – Informieren Sie sich jetzt schon über die Einreisebestimmungen Ihres Urlaubslandes, um rechtzeitig einen neuen Reisepass bzw. Personalausweis beantragen zu können.
Für viele Länder bestehen spezielle Einreisebestimmungen: z.B. muss der Reisepass nach Urlaubsrückkehr noch eine gewisse Zeit länger gültig sein, die Beantragung eines E-Visa ist notwendig, für alleinreisende Minderjährige wird eine Bestätigung verlangt, ...usw.
Aktuelle Einreisebestimmungen finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums: http://www.bmeia.gv.at
Übrigens benötigt man für jeden Grenzübertritt, auch nach Deutschland (z.B. Passau) ein Reisedokument. Der Führerschein ist kein Reisedokument.
Die Ausstellungsdauer für ein Reisedokument beträgt ca. 5 Arbeitstage. Bei Anträgen die bei einer ermächtigten Gemeinde gestellt werden, muss man mit einer Bearbeitungs- und Produktionszeit von bis zu 3 Wochen rechnen.
Hinweis: Digitales Amt - Reisepass Erinnerungsservice
Seit 19.03.2019 steht die App „Digitales Amt“ zum Download zur Verfügung.
Auf der neugeschaffenen Homepage www.oesterreich.gv.at haben Sie Zugriff auf sämtliche nützliche Informationen der öffentlichen Verwaltung, die bisher auf www.help.gv.at zur Verfügung standen. Sie können einzelne Behördenwege elektronisch abwickeln. Als zentrale Anlaufstelle des digitalen Amtsservice werden ständig mehr Leistungen auf dieser App bzw. auf der Homepage angeboten.
Aktuell steht Ihnen ein Reisepass-Erinnerungsservice zur Verfügung. Wenn Sie im Besitz einer Handysignatur sind, sich die App runtergeladen haben, sich registriert haben und sich zum Erinnerungsservice angemeldet haben, werden Sie drei Mal
(6 Monate / 3 Monate / am Tag des Ablaufes) über das Gültigkeitsende Ihres Reisepasses informiert.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kopien von Reisepässen (z.B. der Familie) in die App zu laden.
Kundenzeiten
Montag |
07:30 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 07:30 bis 12:00 Uhr |
Am 24. Dezember findet kein Parteienverkehr, am 31. Dezember eingeschränkter Parteienverkehr statt. Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.
Amtsstunden
Montag | 07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 17:00 Uhr |
Dienstag | 07:00 bis 17:00 Uhr |
Mittwoch | 07:00 bis 13:00 Uhr |
Donnerstag | 07:00 bis 12:00 Uhr und 12:30 bis 16:30 Uhr |
Freitag | 07:00 bis 12:30 Uhr |
Die Amtskasse wickelt die gesamte Finanzgebarung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen und des Sozialhilfeverbandes Grieskirchen ab und führt die Buchhaltung.
Bareinzahlungen
Für Bareinzahlungen stehen Ihnen während der Amtsstunden alle Schalter der Amtskasse in der Bürgerservicestelle zur Verfügung.
Bankomat- oder Kreditkarte
Neben Überweisungen können Sie bei uns auch direkt bargeldlos bezahlen:
- Bankomatkarte
- Quick-Money
- EuroCard
- MasterCard
- Dinersclub
- Visa
- American-Express
Geben Sie bitte bei Überweisungen als Zahlungsgrund immer die Aktenzahl (des Bescheides, der Strafverfügung, eines Schreibens, usw.) sowie Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift an. Nur so ist es uns möglich, Ihre Einzahlung richtig zu verbuchen bzw. bei Unklarheiten nachzufragen.
Wenn Sie nicht unseren Zahlschein verwenden, geben Sie uns bei Zahlungen auf Grund von Organmandaten oder Anonymverfügungen unbedingt die in der Codierzeile – das ist die freie Zeile am unteren Zahlscheinrand – ganz links aufgedruckte 12-stellige Zahl bekannt. Bei Überweisungen über Internet (mittels ELBA usw.) geben Sie diese Zahl bitte in das entsprechende Feld ("Kundendaten") ein.
Bankverbindung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen
Wenn Sie an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen überweisen, bedienen Sie sich bitte folgender Bankverbindung:
Kontowortlaut: | Land Oberösterreich Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen |
Bankbezeichnung: | Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG |
Bankleitzahl: | 20320 |
BIC/SWIFT: | ASPKAT2L (oder aus Deutschland: ASPKAT2LXXX) |
Kontonummer: | 121 0000 1193 |
IBAN: | AT57 2032 0121 0000 1193 |
Bankverbindung des Sozialhilfeverbandes Grieskirchen
Wenn Sie an den Sozialhilfeverband Grieskirchen überweisen, bedienen Sie sich bitte folgender Bankverbindung:
Kontowortlaut: | Sozialhilfeverband Grieskirchen |
Bankbezeichnung: | Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bank AG |
Bankleitzahl: | 20320 |
BIC/SWIFT: | ASPKAT2L |
Kontonummer: | 121 0000 8115 |
IBAN: | AT82 2032 0121 0000 8115 |
oder
Kontowortlaut: | Sozialhilfeverband Grieskirchen |
Bankbezeichnung: | Raiffeisenbank Region Grieskirchen |
Bankleitzahl: | 34736 |
BIC/SWIFT: | RZOOAT2L736 |
Kontonummer: | 1.057.124 |
IBAN: | AT25 3473 6000 0105 7124 |