Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
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Waldbrandschutz-Verordnung
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen zum Schutz vor Waldbränden
gültig von 31. Juli bis bis zum Ablauf des 31. Oktober 2024 -
Kundmachung: Wahl des Abschnitts-Feuerwehrkommandanten für den Abschnitt Haag/H.
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Dienstag, 05. November 2024, um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus Wendling, Bachweg 3, 4741 Wendling
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Kundmachung gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz 2004
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5 Katzen (Europäisch-Kurzhaar)
Beschreibung: ca. 4-5 Monate alt,
2 Katzen männlich, orange-getigert,
1 Katze männlich, grau getigert,
2 Katzen weiblich grau-getigert
aufgefunden am: 29.09.2024
Angaben zum Fundort: 4680 Haag am Hausruck, Steinpoint 7
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Kundmachung gemäß § 30 Abs. 6 Tierschutzgesetz 2004
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Tier: Katze (Europäisch Kurzhaar)
Beschreibung: weiblich, 4-5 Monate alt, dreifärbig
aufgefunden am: 22.09.2024
Angaben zum Fundort: 4707 Schlüßlberg, Wintersberg
Verordnungen
Weiterführende Informationen
- Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
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Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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28. Oktober 2024, 08:30 Uhr, Aspetzberger Andreas, Taufkirchen/Tr.
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Errichtung eines Wildgehegezaunes im Hochwasserabflussbereich des Mödlbaches -
wasserrechtliche Bewilligung -
29. Oktober 2024, 08:30 Uhr, RORA Gastronomie GmbH, Schlüßlberg
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Errichtung und Betrieb eines Gastronomiebetriebes mit Verkaufsladen in Schlüßlberg;
gewerbebehördliche Genehmigung -
05. November 2024, 08:30 Uhr, Krenn Rainer, Aistersheim
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Herstellung der Durchgängigkeit am Innbach in Rakesing (Rakesingermühle) Wasserrechtliche, naturschutzrechtliche und forstrechtliche Bewilligung
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07. November 2024, 09:00 Uhr, Marktgemeinde Pram
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Renaturierung der Pram von Fluss-km 47,33 bis 47,89 - wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung
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11. November 2024, 08:30 Uhr, Mag. (FH) DI Dr. Herbert Wiesinger-Mayr, Schlüßlberg
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Pumpversuch zur Erkundung der Ergiebigkeit des Uferbegleitstroms der Trattnach auf Gst. Nr. 538/1, KG Schlüßlberg – wasser- und naturschutzrechtliche Bewilligung
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12. November 2024, 08:30 Uhr, Happy Pig GmbH, Hofkirchen/Tr.
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Oberflächenentwässerung auf Gst. Nr. 502, KG Still;
Wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung -
18. November 2024, 08.00 Uhr, Pichler Herbert, Geboltskirchen
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Sammlung und Einleitung von Oberflächenwässern - wasserrechtliche Überprüfung
Bewilligung geringfügiger Abweichungen -
18. November 2024, 10.30 Uhr, Humer Christine und Humer Invest GmbH, Heiligenberg
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Versickerung und Ableitung von Niederschlagswässern in Schlüßlberg - wasserrechtliche Bewilligung
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Grieskirchen: Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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