Hausordnung
Bekanntmachungen
Weiterführende Informationen
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FUCHS Franz Wolfram, Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 25 Zustellgesetz
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BHGRSich-2025-83621/3-RB
Verordnungen
Weiterführende Informationen
- Amtsblatt 3/2022: Verordnung betreffend Festsetzung der Gebühr für Hundemarken .
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Amtsblatt 2/2022: Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung Bezirk Grieskirchen
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Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen mit der der Bereitschaftsdienst für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Grieskirchen und abschnittsweise im Bezirk Schärding während der Sperrzeiten geregelt wird
(Apotheken-Bereitschaftsdienstverordnung - Bezirk Grieskirchen)
Kundmachungen der Anlagenabteilung
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25. März 2025, 09:00 Uhr, Weigl Liftsysteme GmbH, Waizenkirchen
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Sammlung und Versickerung von Oberflächenwässern im
Hochwasserabflussbereich der Aschach;
- wasserrechtliche Überprüfung
- Bewilligung von Abweichungen -
27. März 2025, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft Winkling, Rottenbach
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Entnahme von Grundwasser aus einem Brunnen auf Gst.Nr. 380/2, KG Großwaldenberg, zur Trink- und Nutzwasserversorgung sowie Festsetzung eines Schutzgebietes -
wasserrechtliche Überprüfung -
31. März 2025, 08:30 Uhr, Anna Elisabeth Natschläger, Schlüßlberg
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Betrieb eines Fischteiches auf Gst.Nr. 608/2, KG Trattenegg -
Nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung und Überprüfung
naturschutzrechtliche Bewilligung -
31. März 2025, 08:30 Uhr, Marktgemeinde Haag/H.
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Löschteichanlage auf dem Gst.Nr. 694, KG Obernhaag, WB-PZ: 408/2512 -
wasserrechtliche Bewilligung -
31. März 2025, 10:30 Uhr, Illk Bernhard, Hofkirchen/Tr.
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Fischteichanlage auf dem Gst.Nr. 893/3, KG Hofkirchen, WB-PZ: 408/1305
wasserrechtliche Bewilligung -
31. März 2025, 13:30 Uhr, Silber Helmut und Sabine, St. Georgen
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Fischteichanlage auf dem Gst.Nr. 590, KG Tolleterau, WB-PZ: 408/2986 -
wasserrechtliche Bewilligung -
03. April 2025, 08:30 Uhr, Gugerbauer Gerhard und Bettina, Aistersheim
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Fischteichanlage auf dem Gst.Nr. 2097, KG Aistersheim, WB-PZ: 408/2970 -
wasserrechtliche Bewilligung -
03. April 2025, 10:30 Uhr, Auinger Roland, Aistersheim
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Fischteichanlage auf den Gst.Nr. 762, KG Aistersheim, WB-PZ: 408/2194
wasserrechtliche Bewilligung -
03. April 2025, 14:00 Uhr, Manigatterer Rene, Michaelnbach
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Fischteichanlage auf dem Gst.Nr. 174, KG Michaelnbach, WB-PZ: 408/2984
wasserrechtliche Bewilligung -
07. April 2025, 08:30 Uhr, Marktgemeinde Haag am Hausruck
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Erweiterung Sonnfeld, Schmutz- und Regenwasserkanalisation, sowie Errichtung einer Furt zur Oberflächenwasserableitung
Wasserrechtliche Überprüfung -
07. April 2025, 13:00 Uhr, Zauner Hildegard, Weibern
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Sanierung Nebengebäude mit Einbau eines Hackschnitzelheizanlage im HWA-Bereich der Trattnach
Wasserrechtliche Überprüfung -
05. Mai 2025, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft Oberentern, Geboltskirchen
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Erweiterung Quellschacht und Anpassung des Schutzgebietes
Nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung samt gleichzeitiger Überprüfung -
05. Mai 2025, 13:00 Uhr, Wassergenossenschaft Niederentern, Geboltskirchen
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Trink- und Nutzwasserversorgungsanlage
wasserrechtliche Bewilligung -
06. Mai 2025, 08:30 Uhr, Wassergenossenschaft See, Kematen/I.
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Erweiterung des Wasserleitungsnetzes, Errichtung und Betrieb eines Tiefbehälters und einer Drucksteigerungsanlage
Wasserrechtliche Überprüfung -
06. Mai 2025, 13:00 Uhr, Konrad Hadaller GmbH, Gaspoltshofen
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Wasserversorgungsanlage für den Betrieb in 4673 Gaspoltshofen, Obeltsham 37 - Erlöschensfeststellung
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08. Mai 2025, 08:30 Uhr, Gemeinde Kallham
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Abwasserbeseitigungsanlage Erweiterung 2020 - Kimpling West
- Erweiterung Schmutzwasserkanalisation
- Erweiterung der Oberflächenwasserbeseitigung
wasserrechtliche Überprüfung -
08. Mai 2025, 08:30 Uhr, Gemeinde Kallham
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Abwasserbeseitigungsanlage Erweiterung 2021 - Kirchbach
Wasserrechtliche Überprüfung -
24. Juni 2025, 08:30 Uhr, Stefan und Hermine Rosner, Aistersheim
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Betrieb einer Fischteichanlage -
Nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung und Überprüfung
Naturschutzrechtliche Bewilligung
Kundmachungen des Amtes der Oö. Landesregierung
Verlautbarungen der Verordnungen von Schulsprengel - Neue Mittelschulen im Bezirk
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Bad Schallerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Gaspoltshofen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Technischen Neuen Mittelschule 1 und 2 Grieskirchen .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Musikmittelschule Haag/H. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Hofkirchen/Tr. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Natternbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neukirchen/W. .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Neumarkt-Kallham .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Sport Neuen Mittelschule Peuerbach .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Pram .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule St. Agatha .
- Neufestsetzung des Schulsprengels der öffentlichen Neuen Mittelschule Waizenkirchen .
Hinweis AVG:
§41. (1) Die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung hat durch persönliche Verständigung der bekannten Beteiligten zu erfolgen. Wenn noch andere Personen als Beteiligte in Betracht kommen, ist die Verhandlung überdies an der Amtstafel der Gemeinde, durch Verlautbarung in der für amtliche Kundmachungen der Behörde bestimmten Zeitung oder durch Verlautbarung im elektronischen Amtsblatt der Behörde kundzumachen.
§42. (1) Wurde eine mündliche Verhandlung gemäß §41 Abs. 1 zweiter Satz und in einer in den Verwaltungsvorschriften vorgesehenen besonderen Form kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass eine Person ihre Stellung als Partei verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erhebt. Wenn die Verwaltungsvorschriften über die Form der Kundmachung nichts bestimmen, so tritt die im ersten Satz bezeichnete Rechtsfolge ein, wenn die mündliche Verhandlung gemäß § 41 Abs. 1 zweiter Satz und in geeigneter Form kundgemacht wurde.
(1a) Die Kundmachung im Internet unter der Adresse der Behörde gilt als geeignet, wenn sich aus einer dauerhaften Kundmachung an der Amtstafel der Behörde ergibt, dass solche Kundmachungen im Internet erfolgen können und unter welcher Adresse sie erfolgen. Sonstige Formen der Kundmachung sind geeignet, wenn sie sicherstellen, dass ein Beteiligter von der Verhandlung voraussichtlich Kenntnis erlangt.
Weiterführende Informationen
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BH Grieskirchen: Kundmachung gemäß §§ 13, 41 und 42 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG
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